Premium-PayTV funktioniert bestens mit Common Interface - wenn der Anbieter es nur will
Geschrieben am 19-12-2008 |
Unterbergen (ots) - Premium-PayTV-Anbieter wie Premiere oder die großen Kabelnetzbetreiber zwingen ihren Kunden abgeschottete und mit Kopierschutz ausgestattete Digitalreceiver auf, obwohl dies für die normalen Programmangebote gar nicht notwendig ist. Ein direkter Vergleich der beiden Pay-TV-Plattformen ArenaSat und Premiere deckt es auf: Folgende hochwertige Programme dürfen bei Arena mit jedem handelsüblichen Common Interface Receiver und einem entsprechenden CI-Modul (Version 1.0) empfangen werden, bei Premiere offiziell jedoch nur mit abgeschotteten, proprietären Receivern:
- Sportprogramme wie Premiere Bundesliga, Sport Digital TV, NASN sowie Eurosport 2, - die RTL Pay-Programme RTL Crime, RTL Living sowie Passion, - die ProsiebenSat.1 Pay-Sender Sat.1 Comedy sowie Kabel Eins Classics, - die Turner Entertainment Kanäle TCM, Boomerang sowie Cartoon Network - die Sony Pictures Television International Programme AXN und Animax, - die MTV-Sender VH 1 Classic, MTV Hits sowie MTV Dance, - der National Geographic Channel (Gemeinschaftsunternehmen von National Geographic Television & Film (NGT&F), FOX Entertainment und NBC Universal) - The History Channel und Biography Channel (Joint Venture von NBC Universal Global Networks Deutschland und AETN international) - Kinowelt (franz. StudioCanal-Gruppe/Vivendi Universal) - der Fox Entertainment Kanal Fox Channel sowie - der Frauenkanal Romance-TV.
"Zertifizierte, d. h. vom Pay-TV-Marktführer kontrollierte Digitalempfänger sind nicht notwendig", so MASCOM-Geschäftsführer Heinz Gruber. "Sie dienen lediglich dazu das Wohnzimmer vor Konkurrenzangeboten wie ArenaSat oder anderen Abo-Plattformen besser abzuschotten." Denn wenn im Wohnzimmer erst einmal ein proprietärer Pay-Receiver installiert ist, haben alternative Abo-Programmangebote so gut wie keine Chance mehr.
Zuschauer dürfen Digitaltuner im Fernseher offiziell nicht nutzen Gerade Kabelzuschauer verstehen die Welt nicht mehr, wenn sie erfahren dass sie für ihren gerade teuer erstandenen Flachbildfernseher mit eingebauten DVB-C-Tuner zusätzlich noch einen Zwangsreceiver von Kabel Deutschland, Kabel Baden-Württemberg, Unity Media oder TeleColumbus vorschalten müssen. Dabei wäre im Fernseher doch alles bereits eingebaut. Gemäß den Vorgaben der EG-Universaldienstrichtlinie 2002/22/EG vom 7. März 2002 (Anhang VI) und § 48 des deutschen Telekommunikationsgesetzes muss "jedes Digitalfernsehgerät mit integriertem Bildschirm mit einer sichtbaren Diagonale von mehr als 30 cm ... mit mindestens einer offenen Schnittstellenbuchse ... ausgestattet sein". Die Gerätehersteller sind also dazu gezwungen, offene Schnittstellen einzubauen. Doch durch das Verhalten der meisten Kabelnetz- und Pay-TV-Betreiber, die mittlerweile nur noch proprietäre Receiver zulassen, können die vorhandenen Schächte für CI-Module vom Verbraucher offiziell gar nicht genutzt werden.
Jugend- und Kopierschutz sind nur Alibi-Argumente der CI-Gegner Pay-TV-Anbieter und Kabelplattformen wie Kabel Deutschland erlauben den Empfang ihrer Abo-Programme ausschließlich nur auf abgeschotteten und mit Kopier- und Jugendschutz ausgestatteten Digitalreceivern. Als Argumente gegen CI-Module wird stets der angeblich ungenügende Jugend- und Kopierschutz aufgeführt. Gerne widerlegen wir diese Märchen:
1.) Für den von den Landesmedienanstalten vorgeschriebenen Jugendschutz bei FSK16- und FSK18-Sendungen sind keine proprietären oder zertifizierten Digitalreceiver notwendig. So setzt beispielsweise der Pay-TV-Anbieter ArenaSat erfolgreich einen von den Landesmedienanstalten geprüften und freigegebenen Jugendschutz auf Basis von CI-Modulen und herkömmlichen CI-Receivern jeglicher Hersteller ein. Auch das von Mascom produzierte AlphaCrypt- bzw. Cryptoworks-CI-Modul, das dem im standardisierten und millionenfach in europäischen Haushalten etablierten CI-Standard 1.0 entspricht, enthält Vorrichtungen für einen intelligenten Jugendschutz. Dieser ist nicht nur ebenso sicher wie der in den proprietären Receivern eingebaute Schutzmechanismus. Er hat gegenüber letzteren sogar eine Reihe von Vorteilen. So kann er je nach eingesteckter Smartcard unterschiedlich funktionieren. Damit ist beispielsweise gewährleistet, dass ein Pay-TV-Kunde in Österreich mit österreichischer Smartcard einen anderen Jugendschutz-Mechanismus vorfindet als ein deutscher Kunde mit deutscher Smartcard.
2.) Das von den Pay-TV-Anbietern und Kabelnetz- bzw. Plattformbetreibern oft vorgebrachte Argument, mit einer CI-Lösung beim Empfang digital verschlüsselter TV-Programme könne der von den Content-Providern vermeintlich geforderte Kopierschutz nicht ein-gehalten werden, ist falsch. Dies gilt schon deshalb, weil es - soweit MASCOM bekannt - eine entsprechende Forderung der Content-Provider nach Kopierschutz-Vorrichtungen in den meisten Content-Verträgen gar nicht gibt. Bestes Beispiel sind die oben aufgeführten Programme. Diejenigen Pay-TV-Programme, die bei Premiere angeblich nur mit proprietären Receivern mit eingebautem - jedoch nicht aktiviertem - Kopierschutz zu empfangen sind, können bei ArenaSat ohne weiteres mit CI-Modul und CI-Receiver ohne eingebauten Kopierschutz abonniert werden. Selbst die von Premiere übertragenen Spiele der Fußball-Bundesliga lassen sich bei ArenaSat offiziell mit ganz normalen CI-Receivern ohne eingebauten Kopierschutz empfangen.
FAZIT: Digitaler TV-Empfang könnte so einfach und bequem für die Zuschauer sein, wenn die Pay-TV- und Kabelnetzbetreiber ihre Marktabschottungspolitik aufgeben würden und auf einen offenen Receivermarkt setzen. Die Digitalisierung in Deutschland wäre dann schon viel weiter, vielleicht auch schon abgeschlossen. Jetzt ist es höchste Zeit, dass offizielle Stellen wie das Bundeskartellamt oder das Bundeswirtschaftsministerium ein Machtwort sprechen. Zum Wohle der Zuschauer, die eigentlich nur möglichst einfach fernsehen wollen.
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