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Neue Pflichten für Vermieter und Hauseigentümer: Einsparpotenziale erschließen mit Energieausweis und erneuerbaren Energien

Geschrieben am 22-12-2008

Berlin (ots) - Ab dem 1. Januar 2009 gelten für Vermieter und
Hausbesitzer neue gesetzliche Verpflichtungen. Der Energieausweis
wird Pflicht für alle Gebäude, wenn sie vermietet, verkauft oder
verpachtet werden. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
schreibt vor, bei Neubauten einen Teil der Heizwärme aus erneuerbaren
Energien zu gewinnen.

"Der Energieausweis und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
helfen dabei, die Energieeinsparpotenziale in Wohngebäuden zu
erschließen", sagt Stephan Kohler, Geschäftsführer der Deutschen
Energie-Agentur GmbH (dena). "Rund 87 Prozent der von Haushalten
insgesamt benötigten Endenergie entfallen auf die Erzeugung von
Wärme. Hier kann am meisten gespart werden."

Vermietung, Verkauf und Verpachtung: Energieausweis für
Wohngebäude

Bereits seit dem 1. Juli 2008 sind Eigentümer von Häusern, die vor
1965 gebaut wurden, zur Ausstellung und Vorlage eines
Energieausweises an Miet- und Kaufinteressenten verpflichtet. Für
alle anderen Wohngebäude tritt diese Regelung nun zum 1. Januar 2009
in Kraft. Der Eigentümer muss den Energieausweis dem potenziellen
Mieter oder Käufer auf Nachfrage vorlegen, zum Beispiel im Rahmen
einer Haus- oder Wohnungsbesichtigung. Der Energieausweis bewertet
den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt, mit welchen
wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden
kann. Für einen Hausbesitzer ist er deshalb eine wichtige
Orientierungshilfe und ein guter Wegweiser in die Modernisierung
seines Gebäudes. Wer energetisch saniert, steigert nicht nur den Wert
seines Gebäudes, sondern macht es auch fit für die Zukunft.

Neubau: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Hausbesitzer müssen in Neubauten zukünftig einen Teil der Wärme
aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dazu zählen unter anderem
Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen oder Wärmepumpen. Alternativ
können Hauseigentümer auch Maßnahmen ergreifen, die zu einer
deutlichen Verbesserung der Energieeffizienz ihres Gebäudes führen.
Bis zum Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien an der
Wärmeversorgung in Deutschland von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent
steigen. Das Gesetz gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude, die vom 1.
Januar 2009 an neu errichtet werden. Maßgeblich ist das Datum des
Einreichens des Bauantrags.

Weitere Informationen unter www.zukunft-haus.info und bei der
kostenlosen Energie-Hotline 08000-736 734.

Originaltext: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43338
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43338.rss2

Pressekontakt:
Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), Olga Kahre (Energieausweis),
Christina Rocker (EEWärmeG), Chausseestraße 128a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-641, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
presse@dena.de, Internet: www.dena.de


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