Deutsches Institut für Menschenrechte begrüßt Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention und fordert starken nationalen Präventionsmechanismus
Geschrieben am 21-06-2006 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt das Inkrafttreten des Zusatzprotokolls zur UN-Anti-Folter-Konvention. "Das Zusatzprotokoll bildet einen Meilenstein im internationalen Bemühen um die effektive Überwindung von Folter und grausamer und unmenschlicher Behandlung und Bestrafung", erklärte Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Am 22. Juni 2006 tritt das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention in Kraft.
Bielefeldt betonte den präventiven Charakter des Instruments, der neu und wegweisend sei. Durch unabhängige Kontrollgremien sollten Folter und unmenschliche Behandlung verhindert werden. Bielefeldt bedauerte, dass Deutschland nicht zu den ersten zwanzig Vertragsstaaten zähle, und forderte die Bundesregierung auf, die bereits beschlossene Zeichnung und Ratifikation zügig zu vollziehen.
Der Menschenrechtsexperte äußerte Kritik am derzeit in Deutschland diskutierten Modell eines nationalen Kontrollmechanismus mit vier ehrenamtlich arbeitenden Kommissaren. Ein solches Gremium könne den Anforderungen des Zusatzprotokolls hinsichtlich Wirksamkeit und pluraler Zusammensetzung nicht genügen. Aufgrund der Größe Deutschlands und der Vielzahl der zu kontrollierenden Orte (etwa Gefängnisse, Polizeistationen, psychiatrische Kliniken, Abschiebehafteinrichtungen und Pflegeheime) sei das derzeit vorgesehene Modell nicht ausreichend, so Bielefeldt. "Es bestehen reale Schutzlücken in Deutschland. Daher bedarf es eines nicht nur symbolischen Gremiums", erklärte Bielefeldt. Zudem würde das neue Instrument international erheblich geschwächt werden, wenn Deutschland und andere europäische Staaten den Standard zu niedrig setzten.
Das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention sieht die Einrichtung nationaler Besuchsmechanismen vor, die ihrerseits einem internationalen Kontrollgremium unterstehen. Dadurch soll eine wirksame Kontrolle solcher Einrichtungen ermöglicht werden, in denen Menschen ihre Freiheit aufgrund behördlicher und gerichtlicher Entscheidung entzogen ist. Dieser präventive Ansatz soll den Schutz vor Folter weltweit verbessern. Die UN-Generalversammlung hat das Zusatzprotokoll am 18. Dezember 2002 angenommen. Mit der 20. Ratifikation tritt es am 22. Juni 2006, wenige Tage vor dem Internationalen Tag zur Bekämpfung der Folter (26. Juni), in Kraft.
Originaltext: Deutsches Institut für Menschenrechte Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=51271 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_51271.rss2
Pressekontakt: Tamara Nierstenhöfer Telefon (030) 259 359 13 Mobil (0176) 23179700 Email: nierstenhoefer@institut-fuer-menschenrechte.de
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