Gesetzgeber reglementiert Versandhandel mit Hörgeräten / Bundesinnung der Hörgeräteakustiker begrüßt Machtwort aus Berlin zu "verkürztem Versorgungsweg bei Hörgeräten"
Geschrieben am 08-01-2009 |
Mainz (ots) - Mit Wirkung zum 1. April 2009 untersagt der Gesetzgeber mit dem neuen Paragraphen 128 des Sozialgesetzbuches V, dass Leistungserbringer Vertragsärzte gegen Entgelt oder Gewährung sonstiger wirtschaftlicher Vorteile an der Durchführung der Versorgung von Hilfsmittel beteiligen. Deshalb werden den Leistungserbringern sämtliche Geldzahlungen und sonstige Zuwendungen an Vertragsärzte im Zusammenhang mit der Versorgung mit Hilfsmitteln ausdrücklich untersagt.
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) aus Mainz begrüßt diese Regelung in einer Stellungnahme. "Der Gesetzgeber ist mit dieser Regelung den richtigen Schritt gegangen. Allerdings sollte in Zukunft nicht nur der Geber bestraft werden, sondern insbesondere auch der Nehmer einer unzulässigen Zahlung", so Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker. "Vertragsärzte der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) sollen über die Verordnung von Hilfsmitteln, zu denen Hörgeräte zählen, grundsätzlich unbeeinflusst von eigenen finanziellen Interessen entscheiden. Sie sollen nicht von der Ausstellung einer Verordnung oder der Steuerung von Versicherten zu bestimmten Leistungserbringern profitieren können", so Baschab weiter.
Die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker vertritt den Berufsstand der Hörgeräteakustiker mit fast 4.000 Fachgeschäften und etwa 10.000 Angestellten in Deutschland. Aus ihrer Sicht hat sich die Situation der Hörgeräteakustiker in den vergangen Jahren verschärft. BIHA-Hauptgeschäftsführer Jakob Stephan Baschab erläutert: "Eine Vielzahl von HNO-Ärzten beteiligt sich am so genannten "verkürzten Versorgungsweg". Dabei geben HNO-Ärzte in Kooperation mit Versandhandelsfirmen Hörsysteme ab, die sie selber verordnet haben. Auch beteiligen sich mit steigender Tendenz HNO-Ärzte an Betrieben des Hörgeräteakustiker-Handwerks in der Rechtsform der GmbH oder AG, oder gründen diese gleich selber." Der Gesetzgeber hat den "verkürzten Versorgungsweg" mit Auflagen versehen.
Stellungnahme von Verbrauchern
Verbraucherorganisationen sehen den "verkürzten Versorgungsweg bei Hörgeräten" kritisch. Selbsthilfeorganisationen wie der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) oder Verbraucherschutzorganisationen wie die STIFTUNG WARENTEST raten schon lange vom "verkürzten Versorgungsweg" ab. "Der verkürzte Versorgungsweg geht zu Lasten der qualitätsgerechten Anpassung und der ausreichenden und zweckmäßigen Versorgung der schwerhörigen Patienten mit Hörgeräten. Daher ist der verkürzte Versorgungsweg mit den Vorschriften des gesetzlichen Krankenversicherungsrechts nicht vereinbar", urteilt der Deutsche Schwerhörigenbund in einer Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Bundestag vom Oktober 2008. Da die Ärzte in der Regel über das Monopol verfügen, den Gesundheitszustand des Patienten zu definieren und daraus gegebenenfalls weitere Rehabilitationsleistungen abzuleiten, können sie nachhaltig in den Leistungserbringerwettbewerb eingreifen. Der Versicherte als Endverbraucher kann nicht differenzieren, ob der Arzt medizinische und/oder seine eigenen finanziellen Interessen vertritt. Damit werde aus Sicht der BIHA das Gebot der Unabhängigkeit der ärztlichen Entscheidung unterlaufen. "Der HNO-Arzt, der eine Verordnung ausstellt und an dem Vertriebsweg des verkürzten Versorgungsweges persönlich, unmittelbar und finanziell partizipiert, wird eine objektive Patientenberatung wohl kaum durchführen. Der Gesetzgeber hat endlich für Transparenz gesorgt", so Jakob Stephan Baschab.
Kosten des "verkürzten Versorgungsweges" Für die finanzielle Seite des "verkürzten Versorgungsweges" hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen. Ab 1. April 2009 muss die Vergütung für die ärztliche Leistung beim "verkürzten Versorgungsweg" von den Krankenkassen selbst und nicht - wie bisher - vom Anbieter des "verkürzten Versorgungswegs" bezahlt werden. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass die Vorschrift Transparenz schafft und sicherstellt, dass nur eine der Leistung angemessene Vergütung erfolgt. Experten bezweifeln seit längerem, dass der Versandhandel durch Ärzte billiger ist als der konventionelle Versorgungsweg über das wohnortnahe Akustiker-Fachgeschäft. Der Deutsche Schwerhörigenbund stellte in seiner Stellungnahme gegenüber dem Deutschen Bundestag fest, dass die Kosten bei der Versorgung mit Hörgeräten in einer HNO-Praxis und der Versorgung im Hörgeräteakustiker-Fachgeschäft mittlerweile in etwa gleich hoch sind. Wie der DSB feststellt, gäbe es im Hörgeräteakustiker-Fachgeschäft verschiedene Preisklassen. Jedoch werde nach Meinung des DSB der Fachmann immer zu der Versorgungsform raten, die dem Kunden den besten individuellen Hörerfolg beschere.
"Mit ihren über 4.000 Fachgeschäften leistet das Hörgeräteakustiker-Handwerk einen wertvollen Beitrag für die Gesundheit der Menschen. Die Einbeziehung des HNO-Arztes als kompetenter Ansprechpartner ist sinnvoll und sollte im Rahmen der guten Zusammenarbeit auch erfolgen. Gewollt sind dabei fachliche Kooperationen und keine finanziellen Verflechtungen" fasst Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker die Leistung der Branche zusammen.
Originaltext: Bundesinnung der Hörgeräteakustiker KdöR Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/70547 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_70547.rss2
Pressekontakt: Kontakt Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA): Jakob Stephan Baschab, Hauptgeschäftsführer, Telefon +49 (0) 6131 / 96560-14, E-Mail baschab@biha.de, Bundesinnung der Hörgeräteakustiker (BIHA) KdöR, Erthalstraße 1, D-55118 Mainz, Telefax +49 (0) 6131 / 96560-40, www.biha.de
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