Pofalla: Staat kann bei Terrorcamps nicht tatenlos zuschauen
Geschrieben am 14-01-2009 |
Berlin (ots) - Berlin, 14. Januar 2009 003/09
Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Strafbarkeit des Besuchs von Terrorcamps erklärt CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla:
Eine wehrhafte Demokratie kann nicht tatenlos zuschauen. Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss, den Besuch von so genannten "Terrorcamps" unter Strafe zu stellen, setzt die Bundesregierung eine Forderung der CDU um und schließt eine Lücke im Strafrecht.
Bislang ist es nicht strafbar, sich von einer einschlägigen Terrororganisation zum Terroristen ausbilden zu lassen, d.h. eine paramilitärische Ausbildung unter Anleitung zur Durchführung bewaffneter Attacken und Sprengstoffanschlägen zu absolvieren. Strafrechtlich belangt werden kann bisher nur, wer bereits mit der Verwirklichung eines konkreten Plans für einen Terroranschlag begonnen hat.
Mit der Einfügung der neuen §§ 89a und b ins Strafgesetzbuch wird nun eine solche "Ausbildung zum Terroristen" selbst als Vorbereitungshandlung zu einer terroristischen Handlung strafbar. Ebenso kann nun auch belangt werden, wer in entsprechender Absicht Kontakt zu einer solchen Terrororganisation aufnimmt oder wer Anleitungen zur Durchführung von solchen Terroranschlägen, z.B. über das Internet, verbreitet.
Zu den Kernaufgaben des Staates gehört es, den Bürger vor Gefährdungen von innen und außen zu schützen. Die CDU wird dafür Sorge tragen, dass angesichts der Bedrohung durch den international operierenden Terrorismus die Bürger unseres Landes weiter adäquat geschützt werden.
Originaltext: CDU Deutschlands Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6518 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6518.rss2
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