Unternehmensnachfolge ist Chefsache / Rechtzeitige Planung und Vorsorge für den Ernstfall sind unverzichtbar
Geschrieben am 14-01-2009 |
Koblenz (ots) - Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn steht jährlich in über 70.000 Familienunternehmen eine Unternehmensnachfolge an. Auch wenn die Nachfolge in der Mehrzahl der Fälle planmäßig aus Altersgründen geschieht, muss immerhin mehr als ein Viertel aller Unternehmen aus unvorhergesehenen Gründen, wie z.B. Krankheit, Unfall oder Tod, übertragen werden. Häufig unterschätzen Unternehmer die Herausforderungen einer geordneten Nachfolge und die Risiken unerwarteter Schicksalsschläge. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung und eine frühzeitige Vorsorge für den Ernstfall sind jedoch unverzichtbar.
Jeder Unternehmer muss sich entscheiden, ob er sein Unternehmen schon zu Lebzeiten oder erst mit seinem Tod auf seinen Nachfolger übertragen will. Oft sprechen die besseren Gründe für eine lebzeitige Übergabe: Der Unternehmer kann sich zunächst noch Mitspracherechte vorbehalten und seinem Nachfolger die Verantwortung schrittweise übertragen. Bei einer Übertragung zu Lebzeiten kann der erfahrene Senior dem Nachfolger auch weiterhin mit Rat und Tat zur Seite stehen und im Verhältnis zu weichenden Geschwistern oder Mitgesellschaftern noch vermitteln. Er hat so die Möglichkeit, auf das Gelingen der Nachfolge selbst Einfluss zu nehmen. Auch steuerlich kann ein Unternehmensübergang zu Lebzeiten Vorteile haben: Durch die Reform der Erbschaftsteuer haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Übertragung von Betriebsvermögen ab dem 1. Januar 2009 zwar grundlegend geändert. Nach wie vor können jedoch die persönlichen Steuerfreibeträge bei Schenkungen alle zehn Jahre erneut ausgenutzt werden. Und wenn der Nachfolger das Unternehmen zehn bzw. sieben Jahre fortführt, wird die Übertragung von Betriebsvermögen nach dem neuen Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Steuer verschont. Die Unterstützung des Alt-Unternehmers kann dem Nachfolger eine solche Fortführung erheblich erleichtern.
Bei der Übertragung des Unternehmens ist zum Beispiel zu beachten, dass unter Umständen zunächst die Rechtsform geändert werden muss. Das kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein oder um eine persönliche Haftung des Nachfolgers zu vermeiden. Häufig muss auch die Altersvorsorge des ausscheidenden Unternehmers und seines Ehegatten geregelt werden, z.B. in Gestalt von Rentenzahlungen. Fingerspitzengefühl erfordern schließlich oftmals Vereinbarungen über die Abfindung von weichenden Geschwistern des Übernehmers. Diese Beispiele zeigen, dass die Übergabe eines Unternehmens stets sorgfältig und von langer Hand geplant werden sollte.
Aber auch wer sich für die lebzeitige Übertragung entschlossen hat, kommt nicht umhin, Vorsorge für plötzliche Störfälle zu treffen. Schon bei der Unternehmensgründung sollte jeder Unternehmer darüber nachdenken, was geschieht, wenn er geschieden wird, erkrankt, verunglückt oder verstirbt. Neben einem Ehevertrag und einer Vorsorgevollmacht gehört in den "Notfallkoffer" des Unternehmers vor allem ein Testament oder ein Erbvertrag. Denn auch eine gut durchdachte lebzeitige Unternehmensübertragung läuft ins Leere, wenn der Unternehmer vorher überraschend stirbt. Ohne Testament oder Erbvertrag tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese führt selten zu dem gewünschten Ergebnis. Ein verantwortungsbewusster Unternehmer sollte die Erbfolge daher nicht dem Gesetz überlassen sondern sie frühzeitig selbst gestalten. Nur so ist es möglich, beizeiten den geeigneten Nachfolger auszuwählen, das Familienvermögen zu sichern, Streit zu vermeiden und die Unternehmensnachfolge steuergünstig zu gestalten.
Handelt es sich bei dem Unternehmen um eine Gesellschaft, so sind der letzte Wille und der Gesellschaftsvertrag sorgfältig aufeinander abzustimmen. Da das Gesellschaftsrecht Vorrang vor dem Erbrecht hat, lauern hier verborgene Fallstricke. Bestimmt z.B. der Gesellschaftsvertrag einer Kommanditgesellschaft, dass nur Abkömmlinge eines Gesellschafters nachfolgeberechtigt sind und hat ein Gesellschafter seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt, so wird diese nicht Gesellschafterin. Für ihr Ausscheiden aus der Gesellschaft erhält sie lediglich eine Abfindung, die selten dem Verkehrswert der Beteiligung entsprechen dürfte.
Der Bestand des Unternehmens ist schließlich auch durch Pflichtteilsansprüche bedroht. Im Rahmen einer vorsorgenden Nachfolgeplanung sollten daher nach Möglichkeit immer auch Vereinbarungen mit den Pflichtteilsberechtigten über ihre Ansprüche getroffen werden. So kann etwa ein auf das Unternehmen beschränkter Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung geschlossen werden.
Diese Beispiele zeigen: Ohne fachkundigen Rat wird eine Unternehmensnachfolge kaum gelingen. Im Erb- und Gesellschaftsrecht ist die Beratung durch den Notar dabei gefragter denn je. In vielen Fällen hat er bereits die Gründung des Unternehmens betreut und kennt nicht nur dessen rechtliche Situation sondern auch die familiären Verhältnisse des Unternehmensinhabers. Dies macht ihn zum ersten Ansprechpartner für die Nachfolgeplanung und die Störfallvorsorge.
Originaltext: Informationsdienst Notar und Recht Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/64775 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_64775.rss2
Pressekontakt: Januar 2009: Sollten Sie Interesse an weiteren Informationen zu diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie uns kontaktieren. (Abdruck honorarfrei)
Nowak Communications GmbH ABC-Straße 19 20354 Hamburg Tel: 040-34 99 99-3 Fax: 040-34 99 99-59 mail@nowak-communications.de www.nowak-communications.de
Kontaktinformationen:
Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.
Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.
Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.
http://www.bankkaufmann.com/topics.html
Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.
@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf
E-Mail: media(at)at-symbol.de
180740
weitere Artikel:
- Neue Energiemarken für NRW / wechselgas und wechselstrom heizen den Wettbewerb an Duisburg (ots) - - Querverweis: Bildmaterial ist abrufbar unter http://www.presseportal.de/galerie.htx?type=obs - wechselgas und wechselstrom , die beiden Energiemarken der konzernunabhängigen Stadtwerke aus Wedel und Schleswig, bieten jetzt auch in weiten Teilen von Nordrhein-Westfalen Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen an. Der Markteintritt erfolgt zum 1. Januar 2009. Die Preise und Versorgungsgebiete können Verbraucher im Tarifrechner unter www.wechselgas.de abrufen oder telefonisch unter 0203 / 298 785 0 erfragen. mehr...
- Skoda schließt 2008 erneut mit Zulassungsrekord ab Mladá Boleslav/Weiterstadt (ots) - Trotz schwierigster Bedingungen auf dem Automobilmarkt gelang Skoda Auto Deutschland der 14. Zulassungsrekord in Folge: Insgesamt 121.277 Fahrzeuge mit dem geflügelten Pfeil im Logo wurden 2008 zugelassen (plus 2,2 Prozent gegenüber 2007). Mit einem Marktanteil von 3,9 Prozent liegt Skoda hierzulande damit im Importeursranking auf dem zweiten Platz. Der Fabia ist das bei deutschen Kunden beliebteste Importfahrzeug. Auch weltweit konnte Skoda sein Jahresendergebnis nochmals steigern: 674.530 Fahrzeuge mehr...
- HORIZONT-Digital Ranking: Horst Schlämmer fährt DDB an die Spitze Frankfurt am Main (ots) - Die DDB Group Germany ist in puntco digitale Kreation die erfolgreichste Agentur Deutschlands und hält dabei die renommierte Kreativschmiede Jung von Matt deutlich auf Distanz. Neue Nummer 3 ist die Scholz & Friends Group. Das sind Kernergebnisse der Rangliste "Digitale Kreation", die der Marketing-Fachtitel HORIZONT, Zeitung für Marketing, Werbung und Medien (Deutscher Fachverlag, Frankfurt am Main), nach Auswertung der wichtigsten disziplinübergreifenden Kreativwettbewerbe und reinen Online-Awards erstellt mehr...
- Bienes Turgon / Katcon aus Mexiko übernimmt das weltweite Schalldämpfergeschäft von Delphi Monterrey, Mexiko (ots/PRNewswire) - Bienes Turgon, S.A., eine in Monterrey, Mexiko, ansässige mexikanische Holding, die über ihre Tochtergesellschaft Katcon, S.A., auch Interessen in der Automobilindustrie wahrnimmt, gab die Übernahme des weltweiten Geschäftsbereiches Auspuffanlagen von Delphi Corporation bekannt. Die Transaktion findet unter einem Kauf- und Verkaufs-Rahmenvertrag statt, wird über eine Kapitalerhöhung und vorhandene Barreserven finanziert und kommt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2009 zum Abschluss. Dank der Übernahme mehr...
- Westfalenpost: Bittsteller Ackermann Finanzkrise trifft auch Deutsche Bank Hagen (ots) - Von Sven Nölting Anderslautende Beteuerungen von Deutsche-Bank-Chef Ackermann sind seit gestern Makulatur: Die Finanzkrise hat auch Deutschlands größte Bank mit aller Wucht getroffen. Und die Löcher in der Bilanz sind derart tief, dass die Übernahme der Postbank offenbar auf der Kippe stand und die Deutsche Bank zum Bittsteller bei der Post wurde. Nun darf sie einen Großteil des Zukaufs mit eigenen Aktien bezahlen - was die knappe Kasse schont. Dass damit der Bund indirekt Aktionär ausgerechnet beim Branchenführer wird, mehr...
|
|
|
Mehr zu dem Thema Aktuelle Wirtschaftsnews
Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:
DBV löst Berechtigungsscheine von knapp 344 Mio. EUR ein
durchschnittliche Punktzahl: 0 Stimmen: 0
|