Bundesverband Direktvertrieb fordert Nachbesserungen beim EU-Richtlinienentwurf zu Verbraucherrechten
Geschrieben am 16-01-2009 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Direktvertrieb, der 36 Direktvertriebsunternehmen mit einem Marktvolumen von über 2 Mrd. Euro vertritt, hat die Pläne von EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva für ein neues Verbrauchervertragsrecht grundsätzlich begrüßt. In einzelnen Punkten sieht der Bundesverband allerdings Nachbesserungsbedarf.
"Der EU-Entwurf ist ein gelungener Ausgleich zwischen dem Schutz der Verbraucher und den Interessen der Wirtschaft", so Wolfgang Bohle, Geschäftsführer des Bundesverbandes, bei der Vorlage der Stellungnahme des Verbandes in Berlin. Aus Sicht des Bundesverbandes enthält der Entwurf zahlreiche positive Neuerungen. Beispielsweise darf künftig den Vertragsparteien die Leistungserbringung während der laufenden Widerrufsfrist nicht mehr untersagt werden. "Wir freuen uns, dass die Kommission unserer Forderung gefolgt ist, denn viele Kunden wollen ihre Ware anzahlen oder bestehen auf schneller Lieferung - unabhängig von der noch laufenden Widerrufsfrist", sagte Bohle.
Hatte es bisher in Sachen Verbraucherschutz nur Mindeststandards gegeben, plant die EU-Kommission außerdem eine vollständige Harmonisierung der nationalen Regelungen in den 27 EU-Mitgliedsstaaten. Damit ist ausgeschlossen, dass einzelne Staaten Vorschriften erlassen, die über die EU-Richtlinie hinausgehen. "Die von der EU-Kommission geplante Vollharmonisierung dient der Weiterentwicklung des Binnenmarktes, und ein gut funktionierender Markt ist der effektivste Verbraucherschutz", so Bohle.
In zwei für den Direktvertrieb zentralen Punkten sieht der Bundesverband die Vorschläge der EU-Kommission jedoch kritisch. Beide betreffen das Widerrufsrecht bei so genannten Haustürgeschäften. Gilt das 14-tägige Widerrufsrecht bisher nur für unbestellte Vertreterbesuche sowie für Dienstleistungen oder Waren mit einem Wert von über 40 Euro, will die EU-Kommission das Widerrufsrecht nun auch auf Bagatellkäufe und auf bestellte Vertreterbesuche ausdehnen.
Aus Sicht des Bundesverbandes wäre es unverhältnismäßig, ein Widerrufsrecht auch bei einem nur geringen Entgelt einzuräumen. Stärker noch sind die Bedenken hinsichtlich des Widerrufsrechts beim bestellten Vertreterbesuch, denn die EU-Kommission begründet die Notwendigkeit eines Widerrufsrechts damit, dass im Direktvertrieb grundsätzlich psychologischer Druck auf den Kunden ausgeübt wird.
"Dass der Direktvertrieb psychologischen Druck auf seine Kunden ausübt, ist eine Unterstellung, die an der tagtäglichen Vertriebsrealität völlig vorbeigeht", begründete Bohle die ablehnende Haltung des Bundesverbandes. "Kundenorientiertes, wettbewerbskonformes und faires Geschäftsverhalten auf der einen Seite und geschäftlicher Erfolg auf der anderen Seite gehen im Direktvertrieb Hand in Hand. Die EU-Kommission unterstellt den Unternehmen der Direktvertriebsbranche dagegen pauschal, psychologischen Druck auf ihre Kunden auszuüben, und diskreditiert die Vertriebsform Direktvertrieb damit in ungerechtfertigter Weise gegenüber anderen Einkaufsformen."
Originaltext: Bundesverband Direktvertrieb Deutschland e. V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68635 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68635.rss2
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