Rettungsfond - Forderung der zukunftslosen Pornoindustrie geschmacklos
Geschrieben am 16-01-2009 |
Mainz (ots) - Die Forderungen des BEH-Geschäftsführers Uwe Kaltenberg, der für einen Teil der stationären Erotikbranche spricht, stellen nach Auffassung von Tobias Huch eine bedenkliche Auffassung von staatlicher Hilfe dar. In der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise sind staatliche Hilfen für Unternehmen, die durch diese Faktoren in eine unvorhersehbare Schieflage geraten sind, ein wichtiges Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern und die ansonsten gesunde Wirtschaft zu schützen. Die Fonds der Bundesregierung sind jedoch kein Selbstbedienungsladen, in dem sich marode Firmen frei bedienen können, um ihr gescheitertes oder veraltetes Geschäftsmodell noch ein paar Monate oder Jahre künstlich am Leben zu erhalten und ihre privaten "Pferdchen ins Trockene" zu bekommen.
Wie Herr Kaltenberg interessanterweise feststellt, erhalten die von ihm vertretenen Marktteilnehmer starke Konkurrenz aus dem Internet und er müsste eigentlich auch so feststellen können, dass die Krise der Offline-Erotikbranche nichts mit der Finanzkrise zu tun hat, sondern einen normalen Vorgang in der Wirtschaft darstellt. Die Vertriebswege über den stationären Handel (Pornofilmläden oder Videotheken) und die Produktion in Deutschland sind Auslaufmodelle, welche durch den modernen Internetvertrieb und die Auslandsproduktion abgelöst werden. Der Kampf gegen diesen natürlichen Wandel ist ein Kampf gegen Windmühlen, daher ein Kampf gegen die Zukunft. Vor diesem Hintergrund auch noch medienwirksam nach Staatshilfe zu rufen ist aus Sicht von Tobias Huch eher eine Beleidigung für wirklich betroffene Arbeitnehmer, die aktuell Angst um ihren Arbeitsplatz haben, als eine seriöse Forderung.
Anstatt sich mit solchen Äußerungen öffentlich lächerlich zu machen, benötigt die deutsche Erotikbranche eher eine Liberalisierung der Pornografiegesetzgebung (z.B. §184d StGB und JMStV) und somit eine Angleichung an die Marktbedingungen in allen anderen Ländern der freien Welt. Durch die - so Huch - verfassungswidrige Pornografiegesetzgebung hat man es geschafft die gesamte Internet-Erotikbranche in die Nachbarländer (Österreich, Schweiz, Niederlande) zu drängen und verzichtet so grundlos auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.
Es ist glücklicherweise wissenschaftlich nachgewiesen, dass einfache Pornografie nicht - wie im Volksmund angenommen - jugendgefährdend ist und somit steht der Abschaffung des Paragraphen 184d im Strafgesetzbuch eigentlich nichts mehr im Wege.
Gegen diese Gesetzgebung liegt von Tobias Huch seit dem 30. März 2005 eine umfangreiche Verfassungsklage (1 BvR 710/05) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und von einer Aufhebung der erlassenen Gesetze ist laut Meinung viele Rechtsexperten auszugehen. "Der Gesetzgeber hat in Zeiten der Krise jetzt die Chance durch Liberalisierung eines verfassungswidrigen Gesetzes dieses wieder in einen rechtsstaatlichen Rahmen zu bringen und gleichzeitig einem seriösen Markt wieder eine Heimat in der Bundesrepublik zu geben und so den Steuerhaushalt zusätzlich zu unterstützen", so Tobias Huch.
Originaltext: RESISTO IT GmbH Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68612 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68612.rss2
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