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Rettungsfond - Forderung der zukunftslosen Pornoindustrie geschmacklos

Geschrieben am 16-01-2009

Mainz (ots) - Die Forderungen des BEH-Geschäftsführers Uwe
Kaltenberg, der für einen Teil der stationären Erotikbranche spricht,
stellen nach Auffassung von Tobias Huch eine bedenkliche Auffassung
von staatlicher Hilfe dar. In der aktuellen Finanz- und
Wirtschaftskrise sind staatliche Hilfen für Unternehmen, die durch
diese Faktoren in eine unvorhersehbare Schieflage geraten sind, ein
wichtiges Mittel, um Arbeitsplätze zu sichern und die ansonsten
gesunde Wirtschaft zu schützen. Die Fonds der Bundesregierung sind
jedoch kein Selbstbedienungsladen, in dem sich marode Firmen frei
bedienen können, um ihr gescheitertes oder veraltetes Geschäftsmodell
noch ein paar Monate oder Jahre künstlich am Leben zu erhalten und
ihre privaten "Pferdchen ins Trockene" zu bekommen.

Wie Herr Kaltenberg interessanterweise feststellt, erhalten die
von ihm vertretenen Marktteilnehmer starke Konkurrenz aus dem
Internet und er müsste eigentlich auch so feststellen können, dass
die Krise der Offline-Erotikbranche nichts mit der Finanzkrise zu tun
hat, sondern einen normalen Vorgang in der Wirtschaft darstellt. Die
Vertriebswege über den stationären Handel (Pornofilmläden oder
Videotheken) und die Produktion in Deutschland sind Auslaufmodelle,
welche durch den modernen Internetvertrieb und die Auslandsproduktion
abgelöst werden. Der Kampf gegen diesen natürlichen Wandel ist ein
Kampf gegen Windmühlen, daher ein Kampf gegen die Zukunft. Vor diesem
Hintergrund auch noch medienwirksam nach Staatshilfe zu rufen ist aus
Sicht von Tobias Huch eher eine Beleidigung für wirklich betroffene
Arbeitnehmer, die aktuell Angst um ihren Arbeitsplatz haben, als eine
seriöse Forderung.

Anstatt sich mit solchen Äußerungen öffentlich lächerlich zu
machen, benötigt die deutsche Erotikbranche eher eine Liberalisierung
der Pornografiegesetzgebung (z.B. §184d StGB und JMStV) und somit
eine Angleichung an die Marktbedingungen in allen anderen Ländern der
freien Welt. Durch die - so Huch - verfassungswidrige
Pornografiegesetzgebung hat man es geschafft die gesamte
Internet-Erotikbranche in die Nachbarländer (Österreich, Schweiz,
Niederlande) zu drängen und verzichtet so grundlos auf
Steuereinnahmen in Milliardenhöhe.

Es ist glücklicherweise wissenschaftlich nachgewiesen, dass
einfache Pornografie nicht - wie im Volksmund angenommen -
jugendgefährdend ist und somit steht der Abschaffung des Paragraphen
184d im Strafgesetzbuch eigentlich nichts mehr im Wege.

Gegen diese Gesetzgebung liegt von Tobias Huch seit dem 30. März
2005 eine umfangreiche Verfassungsklage (1 BvR 710/05) beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und von einer Aufhebung der
erlassenen Gesetze ist laut Meinung viele Rechtsexperten auszugehen.
"Der Gesetzgeber hat in Zeiten der Krise jetzt die Chance durch
Liberalisierung eines verfassungswidrigen Gesetzes dieses wieder in
einen rechtsstaatlichen Rahmen zu bringen und gleichzeitig einem
seriösen Markt wieder eine Heimat in der Bundesrepublik zu geben und
so den Steuerhaushalt zusätzlich zu unterstützen", so Tobias Huch.

Originaltext: RESISTO IT GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68612
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68612.rss2

Pressekontakt:
Huch Medien GmbH
z.H. Tobias Huch
E-Mail: thuch@huchmedien.de
Tel.: +49 6131 69850-51
Fax: +49 6131 69850-55


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