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Der Tagesspiegel: Berliner Schulen sind so schlecht, dass Eltern nicht vollzeit arbeiten können / Urteil des Berliner Kammergerichts sorgt für Aufsehen

Geschrieben am 18-01-2009

Berlin (ots) - Mit einem Aufsehen erregenden Urteil hat das
Kammergericht Berlin die Rechte von teilzeitarbeitenden Müttern
gestärkt. In einer neuen, bislang unveröffentlichten Entscheidung,
die dem "Tagesspiegel" (Montagausgabe) vorliegt, sprechen die Richter
einer Mutter Unterhalt für die Betreuung ihres achtjährigen Sohnes zu
und üben harte Kritik an Berliner Schulen und Horten. Der Vater hatte
die Mutter zwingen wollen, wieder Vollzeit zu arbeiten, und hatte
sich dabei auf das neue Unterhaltsrecht berufen. Das lehnten die
Richter mit Verweis auf das Kindeswohl ab. "Kindererziehung besteht
nicht nur in der Vermittlung von Kompetenzen", heißt es in dem Urteil
vom 8. Januar (Az.: 16 UF 149/08). Kinder dürfen "von ihren Eltern -
nicht von Fremdbetreuern - Liebe, Rücksicht, Wärme Zuwendung, Geduld,
Anerkennung und nicht zuletzt Förderung erwarten." Der Hort könne das
nicht leisten, schreiben die Richter. Harsche Kritik üben die Richter
an der Berliner Schulsituation. Es sei gerichtsbekannt, "dass gerade
die Grundschulen aufgrund des in Berlin bestehenden Personalmanagels
... ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße
nachkommen." Die Lehrer würden zunehmend von den Eltern häusliche
Nacharbeit mit den Kindern fordern. "weil der Schulstoff nicht mehr
angemessen vermittelt werden kann." Das sei mit einer
Vollzeitbeschäftigung kaum zu vereinbaren. Nach dem neuen
Unterhaltsrecht, das seit dem vergangenen Jahr gilt, kann der
Elternteil, bei dem das Kind lebt, mindestens in den ersten drei
Lebensjahren des Kindes Betreuungsunterhalt vom Ex verlangen und darf
während dieser Zeit zu Hause bleiben. Ist das Kinder älter als drei,
ist eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs nur dann möglich, wenn
der Wegfall des Unterhalts grob unbillig wäre. Die Rechtsprechung ist
uneinheitlich Während viele Gerichte nach dem dritten Lebensjahr eine
Vollzeittätigkeit verlangen, sind andere - wie jetzt das
Kammergericht - für eine Teilzeitstelle. Die Entscheidung aus Berlin
ist noch nicht rechtskräftig.

Inhaltliche Rückfragen richten Sie bitte an:
Der Tagesspiegel, Ressort Wirtschaft, Telefon: 030/26009-260

Originaltext: Der Tagesspiegel
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/2790
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_2790.rss2

Pressekontakt:
Der Tagesspiegel
Chef vom Dienst
Thomas Wurster
Telefon: 030-260 09-308
Fax: 030-260 09-622
cvd@tagesspiegel.de
 


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