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Finanztest-Beitrag zu Zusatzversicherungen für Spange&CO: Kieferorthopäden kritisieren fachliche Grundlage

Geschrieben am 19-01-2009

Berlin (ots) - Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden
(BDK) hält Empfehlungen für Eltern in der Januarausgabe der
Zeitschrift FINANZTEST für dringend korrekturbedürftig. In dem
Beitrag zu kieferorthopädischen Zusatzversicherungen wird vermittelt,
dass vor dem 5. Lebensjahr eine Versicherung nicht sinnvoll sei,
Zitat: "Schließen Eltern ... eine Zusatzversicherung für ihre Kinder
bereits im Kindergartenalter ab, sind in der Regel noch keine
Kieferprobleme festgestellt." Würden sich Eltern danach richten,
könnten sie auf keine Erstattungsleistungen hoffen, wenn eine
Therapie notwendig werden sollte, denn, so Dr. Gundi Mindermann, 1.
Bundesvorsitzende des BDK: "Versichert sind, darauf weist der Beitrag
sogar ausdrücklich hin, nur dann kieferorthopädische Maßnahmen, wenn
die Behandlungsbedürftigkeit nicht bereits vor Versicherungsabschluss
vorlag. Üblicherweise entwickeln besonders 'Lutschkinder' die
Verformungen aber in frühester Kindheit. Eltern, die bis zum von
FINANZTEST empfohlenen Termin warten, würden also eine böse
Überraschung erleben: Die Behandlung wird nicht bezahlt."

Überholt ist zudem der Ansatz, die Kieferorthopädie als
ausschließlich "reparierende Maßnahme" darzustellen. Längst stehen
vorbeugende Verfahren im Vordergrund. Die üblichen
Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt ergänzen die Fachzahnärzte für
Kieferorthopädie mit Eltern-Beratung rund um die Kieferentwicklung -
von Anleitungen zur Still-Haltung über die Auswahl des richtigen
Schnullers bis zu Tipps zum Abgewöhnen (Infos auch unter:
www.milchzahnseite.de). Mit vergleichsweise wenig Aufwand lassen sich
zudem schon früh - meist ab Kindergartenalter - Kieferverformungen
wieder ausgleichen, die in frühester Kindheit durch ungünstige
Angewohnheiten entstanden sind. Später eventuell notwendig werdende
aufwändige Therapien werden so zumeist verhindert. Auch aus diesem
Grund decken die meisten Anbieter von Zahnzusatzversicherungen ganz
bewusst auch "kieferorthopädische Frühbehandlung" ab.

Anders als 'Finanztest' darstellt, so der BDK, ist der Abschluss
einer Zahnzusatzversicherung bei Fünfjährigen nicht der richtige
Zeitpunkt, um einzutreten - manchmal aber der richtige, um ev. wieder
auszutreten: "Fachzahnärzte für Kieferorthopädie können in diesem
Alter durchaus absehen, ob eine Behandlung in den Folgejahren
überhaupt notwendig sein wird."

Originaltext: dental relations
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62791
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Pressekontakt:
info@zahndienst.de


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