Finanztest-Beitrag zu Zusatzversicherungen für Spange&CO: Kieferorthopäden kritisieren fachliche Grundlage
Geschrieben am 19-01-2009 |
Berlin (ots) - Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) hält Empfehlungen für Eltern in der Januarausgabe der Zeitschrift FINANZTEST für dringend korrekturbedürftig. In dem Beitrag zu kieferorthopädischen Zusatzversicherungen wird vermittelt, dass vor dem 5. Lebensjahr eine Versicherung nicht sinnvoll sei, Zitat: "Schließen Eltern ... eine Zusatzversicherung für ihre Kinder bereits im Kindergartenalter ab, sind in der Regel noch keine Kieferprobleme festgestellt." Würden sich Eltern danach richten, könnten sie auf keine Erstattungsleistungen hoffen, wenn eine Therapie notwendig werden sollte, denn, so Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK: "Versichert sind, darauf weist der Beitrag sogar ausdrücklich hin, nur dann kieferorthopädische Maßnahmen, wenn die Behandlungsbedürftigkeit nicht bereits vor Versicherungsabschluss vorlag. Üblicherweise entwickeln besonders 'Lutschkinder' die Verformungen aber in frühester Kindheit. Eltern, die bis zum von FINANZTEST empfohlenen Termin warten, würden also eine böse Überraschung erleben: Die Behandlung wird nicht bezahlt."
Überholt ist zudem der Ansatz, die Kieferorthopädie als ausschließlich "reparierende Maßnahme" darzustellen. Längst stehen vorbeugende Verfahren im Vordergrund. Die üblichen Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt ergänzen die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie mit Eltern-Beratung rund um die Kieferentwicklung - von Anleitungen zur Still-Haltung über die Auswahl des richtigen Schnullers bis zu Tipps zum Abgewöhnen (Infos auch unter: www.milchzahnseite.de). Mit vergleichsweise wenig Aufwand lassen sich zudem schon früh - meist ab Kindergartenalter - Kieferverformungen wieder ausgleichen, die in frühester Kindheit durch ungünstige Angewohnheiten entstanden sind. Später eventuell notwendig werdende aufwändige Therapien werden so zumeist verhindert. Auch aus diesem Grund decken die meisten Anbieter von Zahnzusatzversicherungen ganz bewusst auch "kieferorthopädische Frühbehandlung" ab.
Anders als 'Finanztest' darstellt, so der BDK, ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung bei Fünfjährigen nicht der richtige Zeitpunkt, um einzutreten - manchmal aber der richtige, um ev. wieder auszutreten: "Fachzahnärzte für Kieferorthopädie können in diesem Alter durchaus absehen, ob eine Behandlung in den Folgejahren überhaupt notwendig sein wird."
Originaltext: dental relations Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62791 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62791.rss2
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