Europawahl 2009: Unionsbürger auch in Deutschland wahlberechtigt
Geschrieben am 20-01-2009 |
Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können an der Europawahl am 7. Juni 2009 in der Bundesrepublik Deutschland auch die hier wohnenden Bürger der anderen 26 Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) teilnehmen.
Seit der Europawahl 1994 kann jeder wahlberechtigte Unionsbürger sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf von einem Unionsbürger jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis finden alle Unionsbürger auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich "Service für EU-Bürger" unter www.bundeswahlleiter.de. Ab Februar/März 2009 sind die Antragsformulare auch bei den Wahlämtern der Gemeinden erhältlich.
Unionsbürger, die an der Wahl der Abgeordneten der Bundesrepublik Deutschland für das Europäische Parlament teilnehmen möchten, müssen in das Wählerverzeichnis der Gemeindebehörde ihres deutschen Wohnorts eingetragen sein. Für Unionsbürger, die bereits bei der Europawahl 2004 auf Antrag oder von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen waren, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis ihres Wohnortes für die Europawahl 2009 von Amts wegen. Sie erhalten bis zum 17. Mai 2009 ihre Wahlbenachrichtigung. Alle anderen Unionsbürger, die in Deutschland an der Europawahl 2009 teilnehmen wollen, müssen bis zum 17. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies betrifft auch Unionsbürger, die in der Zwischenzeit ins Ausland weggezogen waren, jetzt aber wieder in Deutschland wohnen oder die einen Antrag auf Streichung aus dem Wählerverzeichnis gestellt haben. In Zweifelsfällen erteilt die Gemeindebehörde des Wohnortes weitere Auskünfte.
Unionsbürger, die Kandidaten ihres Herkunftslandes für das Europäische Parlament wählen möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Stellen ihres Herkunftslandes. Die Auslandsvertretungen der Herkunftsländer erteilen weitere Rechts- und Verfahrensauskünfte. Wer bei der letzten Europawahl 2004 in ein Wählerverzeichnis in Deutschland eingetragen war, muss in diesem Fall bis zum 17. Mai 2009 einen Antrag bei der Gemeindebehörde seines Wohnorts in Deutschland stellen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden.
Unionsbürger können sich außerdem als Wahlbewerber für die Europawahl 2009 in der Bundesrepublik Deutschland von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen aufstellen lassen.
Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn, Telefon: 0611 75-2317, Kontakt: www.destatis.de/kontakt
EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Originaltext: Statistisches Bundesamt Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/32102 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_32102.rss2
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