Paritätischer Wohlfahrtsverband warnt: Mindestlohn in der Pflege darf nicht zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen
Geschrieben am 23-01-2009 |
Berlin (ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband begrüßt die Einführung eines Mindestlohns in der Pflege und fordert die Kostenträger auf, nunmehr auch die Refinanzierung verbindlich sicherzustellen. Die steigenden Lohnkosten dürften auf keinen Fall zu Lasten der Pflegebedürftigen gehen.
"Mit der Einführung eines Mindestlohnes erhalten die Beschäftigten in der Alten- und Krankenpflege ein Mindestmaß an materieller Anerkennung für ihre Leistungen. Das Plus für die Beschäftigten darf jedoch nicht zu einer Leistungseinschränkung für die zu Pflegenden führen", mahnt Verbandsvorsitzende Heidi Merk. "Jetzt sind die Pflegekassen und Sozialhilfeträger in der Pflicht, die Refinanzierung sicherzustellen. Die veränderten Lohnkosten müssen sich zwingend in angepassten Pflegesätzen niederschlagen", fordert die Verbandsvorsitzende.
Sobald der allgemeinverbindliche Mindestlohn da ist, müssten bereits verhandelte Pflegesätze zeitnah angepasst werden. "Die Pflegeeinrichtungen brauchen Planungssicherheit, um ihrem Auftrag im Sinne der Betroffenen nachzukommen", so Merk.
Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24 636 305
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