Rheinische Post: Gerechtes Urteil für Zumwinkel
Geschrieben am 26-01-2009 |
Düsseldorf (ots) - von Sven Gösmann
Der erste Reflex: "nur" zwei Jahre Haft auf Bewährung und eine Million Euro Geldstrafe für Klaus Zumwinkel? Ein Deal, geschlossen von einer überlasteten Justiz mit den teuren Top-Anwälten des Angeklagten? Nach der gewaltigen Aufregung und der wohlfeilen Erregung über den prominentesten Steuersünder seit Boris Becker wäre es leicht, mit (vor-)schnellen Urteilen bei der Hand zu sein. Doch der Richterspruch ist angemessen, folgt der juristischen Praxis und - seltene Einheit - sogar dem wieder einsetzenden Menschenverstand im Fall Zumwinkel. Der frühere Postchef ist geständig und hat seine Tat bereut. Die von ihm hinterzogene Summe zieht nach gängiger Rechtsprechung keine Freiheitsstrafe, sondern eine Bewährungsstrafe nach sich. Damit bleibt das rechte Maß gewahrt. Es darf nicht heißen: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen". Aber eben auch nicht: "Die Großen hängt man, weil manche Politiker es zu Wahlkampfzwecken so fordern und viele Kleine dazu Beifall klatschen würden." So bleibt der Fall Zumwinkel kein juristisches, sondern ein psychologisches Rätsel: Warum ruiniert ein Multimillionär seinen Ruf für eine (hinterzogene) Million? Zumwinkel lebt in Freiheit, aber als ein weithin Geächteter ohne Einfluss und mit deutlich weniger Freunden als vorher. Armer, reicher Mann.
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