Rheinische Post: Arme Kinder Von Antje Höning
Geschrieben am 27-01-2009 |
Düsseldorf (ots) - Begeistert reagierten Wohlfahrtsverbände auf das Urteil des Bundessozialgerichts, das den Hartz IV-Regelsatz für Kinder verfassungswidrig nannte. Doch vor großer Euphorie sei gewarnt. Das Gericht verurteilte zur Recht, dass der Staat den Regelsatz willkürlich festgelegt hat. Bei Erwachsenen hatte er sich mehr Mühe gegeben. Hier hatte er den Regelsatz ermittelt, indem er den Wert eines zwar nicht üppigen, aber zum auskömmlichen Leben reichenden Warenkorbs ermittelte. Ob aber 207 Euro für ein Kind zum Leben reichen, darüber hat das Sozialgericht nichts gesagt. Gut so. Erst recht nicht hat es das Vorurteil vieler Sozialverbände bestätigt, wonach Hartz IV "Armut per Gesetz" sei. Natürlich sind 207 Euro wenig Geld, um ein Kind großzuziehen. Davon kann man sich keine Musikschule, keinen Sportverein, keine Markenjeans leisten. Doch was Sozialverbände oft vergessen: Eine vierköpfige Familie, die nur von Hartz IV und Wohngeld lebt, kommt im Monat auf rund 1500 Euro netto. Das ist nicht so wenig. Vor allem gibt es viele Arbeiternehmer, die netto auch nicht mehr nach Hause bringen, dafür aber 40 Stunden arbeiten müssen. Hartz IV-Sätze müssen niedrig sein, sonst lohnt sich einfache Arbeit in Deutschland nicht mehr.
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