Lausitzer Rundschau: Urteil des Bundessozialgerichts zu Hartz-IV-Kindern Ein klarer Erfolg
Geschrieben am 27-01-2009 |
Cottbus (ots) - Die Entscheidung des Bundessozialgerichts ist ein klarer Erfolg für jene, die schon immer die Regelungen der Hartz-IV-Sätze für Kinder als willkürlich empfunden haben. Zwar hat das Gericht anders als von vielen erhofft nicht die konkrete Höhe der Leistungen kritisiert, dafür aber die Art und Weise der Festlegung. Das allein reicht, um die Widersprüchlichkeit zu entlarven, mit der die Politik zum Teil beim Thema wachsender Kinderarmut agiert. Auf der einen Seite wird die Chancengleichheit für alle unabhängig vom Geldbeutel der Eltern propagiert. In der Realität aber schafft der Gesetzgeber Bestimmungen, die genau jene weiter abhängen, die aus armen Familien kommen. Absurd ist das. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Wer daher die Leistungen für den Nachwuchs pauschal mit 60Prozent der Unterstützung ihrer Eltern bemisst, missachtet sträflich die Bedürfnisse von Jungen und Mädchen. Es geht nicht um Rundum-Versorgung. Aber auch der Nachwuchs von Hartz-IV-Empfängern hat einen Anspruch auf logische und rechtlich nachvollziehbare Regelungen. Die jetzigen haben das Problem der Kinderarmut eher verschärft als verringert. Daran wird auch die Erhöhung eines Teils der Sätze im zweiten Konjunkturpaket nichts ändern. Nun sieht es danach aus, dass das Bundesverfassungsgericht der Politik mal wieder einen Denkzettel verpassen wird. Richtig wäre es.
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