Bernhardt/Singhammer: Familien mit Kindern nicht gegeneinander ausspielen
Geschrieben am 04-02-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich der aktuellen Diskussion zur Ausgestaltung des Kinderbonus im Rahmen des Konjunkturpakets II erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB, und der familienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer MdB:
Die Union fordert die Sozialdemokraten auf, ihre unterschiedliche Behandlung von Familien mit Kindern aufzugeben. Uns sind alle Kinder gleich viel wert. Es kann nicht angehen, dass die Sozialdemokraten hier allein aus ideologischen Gründen Familien mit Kindern gegeneinander ausspielen - eine solche Familien- und Steuerpolitik ist verantwortungslos. Wir werden uns bei den Beratungen um das Konjunkturpaket II dafür einsetzen, dass ungerechte Differenzierungen keinen Bestand haben.
Mit den im Konjunkturpaket II vorgesehenen Maßnahmen leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zur Stärkung von Familien mit Kindern. Zum einen erhöhen wir die Regelsätze für 6 bis 13jährige Kinder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe. Zum anderen erhalten alle Kindergeldberechtigten für das Jahr 2009 einen sog. Kinderbonus, also eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro je Kind.
Bei beiden Punkten besteht jedoch noch dringender Verbesserungsbedarf, um auch alle Familien mit Kindern angemessen einzubeziehen:
So muss der Anhebung der Regelsätze auch eine entsprechende Anhebung der Kinderfreibeträge folgen, da das sozialhilferechtliche Existenzminimum das steuerliche Existenzminimum nicht unterschreiten darf. Familien mit Kindern, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, dürfen also nicht schlechter gestellt werden als Familien mit Kindern, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind.
Des Weiteren muss die Auszahlung des Kinderbonus von 100 Euro allen Familien zugute kommen. Es ist deshalb richtig, dass der Kinderbonus nicht auf Sozialleistungen angerechnet wird. Ebenso darf der Kinderbonus aber auch nicht auf die Kinderfreibeträge angerechnet werden, da ansonsten Familien mit Kindern, bei denen das Kindergeld wegen der Kinderfreibeträge nicht zum Tragen kommt, von diesem Kinderbonus ausgeschlossen werden.
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