US-Bundesgericht erlässt im Verfahren wegen widerrechtlicher Verwendung von Betriebsgeheimnissen erweiterte einstweilige Verfügung zugunsten von ClearOne, die Verwendung, Vertrieb und Vermarktung der
Geschrieben am 06-02-2009 |
Salt Lake City (ots/PRNewswire) -
ClearOne (Nasdaq: CLRO). Ein US-Bundesgericht erliess gestern eine Verfügung zugunsten von ClearOne Communications, Inc., die den Geltungsbereich der zuvor erlassenen einstweiligen Verfügung erweitert und der Firma WideBand Solutions, Inc., ihren Inhabern und anderen in ihrem Auftrag Handelnden (unter anderem) untersagt, Betriebsgeheimnisse der Firma ClearOne sowie die schutzrechtverletztenden Produkte von WideBand, die erwiesenermassen diese Herstellungs- und Betriebsgeheimnisse nutzen, zu verwenden, zu vertreiben oder zu vermarkten.
Diese Verfügung ist Teil einer Klage, die im Oktober und November 2008 den Geschworenen vorgelegt wurde. Die Klage ist beim Bundesgericht in Utah anhängig ("Rechtsfall Geistiges Eigentum") und wurde von ClearOne gegen die Biamp Systems Corporation ("Biamp") und gegen eine Gruppe von Beklagten angestrengt, die auch gelegentlich als "WideBand-Beklagte" bezeichnet werden. Zu dieser Gruppe von Beklagten gehören die Firma WideBand Solutions, Inc. ("WideBand"), drei ihrer Inhaber - Dr. Jun Yang, ein früherer Mitarbeiter von ClearOne, Andrew Chiang, der zuvor Partner einer Körperschaft war, die gewisse Vermögenswerte an ClearOne verkauft hatte, und Lonny Bowers, sowie die Firma Versatile DSP, Inc. Am 5. November 2008 fällten die Geschworenen in dieser Schutzrechtsklage ein einstimmiges Urteil zugunsten von ClearOne und gegen sämtliche Beklagte. ClearOne wurden ca. 3,5 Millionen USD an Entschädigung und 7,0 Millionen USD an Schadensersatz mit Strafwirkung zugesprochen, und zwar mit der Begründung, dass sämtliche Beklagte vorsätzlich und mit böswilliger Absicht gehandelt hätten, als sie die Betriebsgeheimnisse von ClearOne rechtswidrig verwendeten.
Am 4. Februar 2009 erliess das Gericht auf Antrag von ClearOne eine Verfügung, die diese einstweilige Verfügung erweitern sollte ("erweiterte Verfügung"). In der erweiterten Verfügung wurde unter anderem Folgendes festgelegt:
- sie gilt für sämtliche WideBand-Beklagte sowie deren Vertreter, Führungskräfte, Mitarbeiter und Personen, die auf deren Anweisung bzw. unter deren Kontrolle handeln. - die "schutzrechtverletzenden Produkte" von WideBand "machen rechtswidrig Gebrauch" von den Betriebsgeheimnissen von ClearOne, wobei folgende Produkte als schutzrechtverletzende Produkte bezeichnet wurden: (a) die Simphonix-Produkte von WideBand, darunter das Si-40 und Si-400 (b) das Produkt WC301A von WideBand, auch unter dem Namen "Tandberg(TM) Phone Add" bekannt (C) das Produkt WC301 von WideBand (d) das Produkt FC101 von WideBand (e) der AEC2W-Code, dessen Lizenznehmer Biamp Systems Corporation ist,und (f) der Computercode, für den Harman Music Group, Inc., eine Lizenz erhalten hatte und der Gegenstand der einstweiligen Verfügung vom 30. Oktober 2007 war. - sämtlichen WideBand-Beklagten ist es untersagt, den fraglichen Computercode, die Entwicklungsdokumentation für diesen Code und die oben genannten "schutzrechtverletzenden Produkte" von WideBand weiterzugeben oder zu verwenden.
Des Weiteren wurde in der erweiterten Verfügung festgestellt, dass "neuere Beweise vorliegen, dass die WideBand-Beklagten immer noch eines oder mehrere Produkte vermarkten, die auf Betriebsgeheimnissen basieren", und es wurde darüber hinaus "jegliches weitere Vermarkten, Verkaufen, Fertigen, Entwickeln, Ändern, Duplizieren und Befördern bzw. Liefern von Technologie, die [Betriebsgeheimnisse von ClearOne] enthält", untersagt; auch wurden eingeschränkt "unter anderem künftige Marketing- oder Verkaufsaktivitäten, die Lieferung und/oder Verwendung von Technologien und Produkten, die [auf Betriebsgeheimnissen von ClearOne] basieren, um ehemaligen und derzeitigen Kunden Leistungen zu erbringen".
ClearOne beabsichtigt, eine strikte Einhaltung dieser erweiterten Verfügung durchzusetzen.
Vor Gericht und im Rahmen der Schutzrechtsklage wurde ClearOne von der in Utah ansässigen Anwaltskanzlei Magleby & Greenwood, P.C., vertreten.
Informationen zu ClearOne
ClearOne ist ein auf Kommunikationslösungen spezialisiertes Unternehmen, das Audiokonferenzsysteme und damit verbundene Produkte für Audio-, Video- und Web-Konferenzanwendungen entwickelt und vertreibt. Dank der Zuverlässigkeit, Flexilibität und Leistungsfähigkeit der ganzheitlichen Lösungen von ClearOne kann ein natürliches Kommunikationsumfeld geschaffen werden, das Unternehmen Zeit und Geld spart, indem es eine effektivere und effizientere Kommunikation ermöglicht. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von ClearOne unter www.clearone.com.
http://www.b2i.us/irpass.asp?BzID=509&to=ea&s=0
Ansprechpartner: ClearOne Communications, Inc. pr@clearone.com +1-801-303-3582
Originaltext: ClearOne Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74389 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74389.rss2
Pressekontakt: ClearOne Communications, Inc., +1-801-303-3582, pr@clearone.com
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