Kölner Stadt-Anzeiger: Kirchenrechtler: Papst kann Holocaust-Leugner Williamson erneut exkommunizieren Trierer Professor Peter Krämer: Einschreiten gegen Verletzung der Menschenwürde aus dem Raum der
Geschrieben am 06-02-2009 |
Köln (ots) - Der Trierer Kirchenrechtler Peter Krämer hält die erneute Exkommunikation des Holocaust-Leugners William Richardson rechtlich für möglich. Zwar handle es sich bei der Frage nach dem Völkermord an den europäischen Juden nicht um eine Glaubenswahrheit. Trotzdem habe "das päpstliche und bischöfliche Lehramt auch die Pflicht, zu ethischen oder sozialen Fragen Stellung zu nehmen und einzuschreiten, wenn aus dem Raum der Kirche die Würde des Menschen verletzt wird", sagte Krämer dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Dies sei der Fall, wenn jemand den Holocaust leugne. "Denn er bestreitet ja nicht nur historische Tatsachen, sondern dahinter steht eine menschenverachtende Ideologie", so Krämer. "Als härteste Maßnahme könnte der Papst durchaus die Exkommunikation aussprechen. Oder er könnte ein mehrjähriges Redeverbot verhängen." Der Trierer Ordinarius widersprach der These, Papst Benedikt XVI. könne das einmal erlassene Dekret über die Aufhebung der über die Traditionalisten-Bischöfe verhängten Exkommunikation nicht wieder zurücknehmen. Krämer sagte, er setze den Akzent anders als sein Münsteraner Kollege Klaus Lüdicke. Selbst wenn für das Dekret gelte, "erlassen ist erlassen", könne der Papst zu neuen Sanktionen greifen, falls die vier Bischöfe weiterhin notorisch ungehorsam seien. Danach sehe es aber aus: Die Pius-Bruderschaft rede weiter davon, "Rom bekehren" zu wollen und bezeichne das Zweite Vatikanische Konzil als "Riesenkloake". Der Papst müsse die Exkommunikation androhen und sagen, "wenn ihr weiterhin in so grober Weise gegen Lehre und Disziplin der Kirche verstoßt, schließe ich euch aus der kirchlichen Gemeinschaft aus". Das wäre dann keine "Tatstrafe", sondern eine "Spruchstrafe", erläuterte der Experte.
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