Lausitzer Rundschau: Tod von Eluana Englaro heizt Streit um Sterbehilfe an Seelenfrieden
Geschrieben am 10-02-2009 |
Cottbus (ots) - Das Altersheim, in dem Eluana Englaro am Montagabend im norditalienischen Udine starb, heißt "La Quiete" . Seit einem Autounfall im Jahr 1992 hatte sie im Wachkoma gelegen. Eine unsäglich lange Leidenszeit, auch für die Angehörigen, die durch das Stoppen der künstlichen Ernährung beendet wurde. La Quiete bedeutet so viel wie Seelenfrieden. Lange schien ihr gerade dieser Seelenfrieden nicht vergönnt zu sein. Denn ihr Schicksal bewegt nicht nur die Menschen, sorgt für Schlagzeilen und Gesprächsstoff. Es dient vor allem einem regelrechten Tauziehen zwischen den Heiligsprechern des Lebens und jenen, die ein Recht aufs Sterben einfordern. Dieser oft unwürdig ausufernde Streit auf Leben und Tod ist noch nicht zu Ende. Und auch wenn er besonders in Italien religiöse und politische Wellen schlägt, geht er weit darüber hinaus. Es hat etwas Bestürzendes an sich, weil sich wohl kaum eine Regierung jemals so massiv in eine juristische Auseinandersetzung eingeschaltet und versucht hat, mit politischem Druck einen von der Familie einmütig getroffenen und von einem Gericht rechtskräftig für erlaubt erklärten Behandlungsabbruch zu verhindern. Dürfen sich Menschen zum Richter über Leben und Tod aufschwingen? Wer entscheidet, wann Leben lebenswert und wann es zu Ende ist? Pfuscht die moderne Intensivmedizin Gott und der Natur ins Handwerk? Für diese Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Sie fallen so unterschiedlich aus, wie die Menschen, die sie (sich) stellen. Und sie dürfen nicht leichtfertig auf der Basis einiger dürrer, nicht genau hinterfragter Fakten beantwortet werden. Und schon gar nicht mit unwürdigem Gezerre, politischer Instrumentalisierung menschlichen Leides, Zeter-und-Mordio-Geschrei. Umso dringlicher ist es, einen klaren gesetzlichen Rahmen zu schaffen, der menschliche Handlungsspielräume ermöglicht. In Italien wurde nun angekündigt, in den kommenden zwei Wochen ein Gesetz über Patientenverfügungen vorzubereiten. In Deutschland liegen nach jahrelanger Diskussion zu diesem Thema drei Gesetzentwürfe vor. Im Sommer soll das Gesetz nun endlich verabschiedet werden. In Patientenverfügungen wird der mutmaßliche Wille eines Todkranken festgehalten, wie weit lebenserhaltende und lebensverlängernde Maßnahmen gehen sollen. Ein Gesetz, das gründlichen Nachdenkens bedarf, sollen doch Missbrauch wie Missverständnisse ausgeschlossen werden. Es ist aber nicht in erster Linie eine Sache der Politik, sondern der Menschen. Und es geht auch über Für und Wider zu passiver Sterbehilfe hinaus. Es bewahrt uns nicht davor, uns mit dem eigenen Leben auseinanderzusetzen, mit den Möglichkeiten, die in ihm stecken, und den Unmöglichkeiten. Und am Ende auch zu akzeptieren: Zum Leben gehört der Tod.
Originaltext: Lausitzer Rundschau Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/47069 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_47069.rss2
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