LVZ: Leipziger Volkszeitung zum Handy-Urteil
Geschrieben am 02-03-2006 |
Leipzig (ots) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist salomonisch. Im Spagat zwischen dem Schutz der Bürgerrechte und den Interessen der Ermittlungsbehörden bleiben Fragen offen. Ob der normale Bürger, der recherchierende Journalist oder der Jurist nun sicherer sein können, dass ihre Verbindungsdaten von Handygesprächen und E-Mails nicht eines vagen Verdachts wegen beschlagnahmt werden, muss erst die Praxis zeigen.
Der Fall der Heidelberger Richterin oder die Überwachung der Telefonanschlüsse von Journalisten der Wolfsburger Allgemeinen Zeitung machen deutlich, wie schnell Behörden übers Ziel hinausschießen. Es bleibt daher zu hoffen, dass Grundrechte wie das auf informationelle Selbstbestimmung künftig wirklich mehr gelten. Das Thema gewinnt an Brisanz, weil die EU erst vor wenigen Tagen eine Richtlinie zur mindestens sechsmonatigen Speicherung von Telefon- und Internetdaten verabschiedet hat.
Nun ist der Gesetzgeber gefragt, eine brauchbare Regelung zu finden, die einerseits den Bürger schützt, aber andererseits die Fahnder bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern nicht im Regen stehen lässt.
Originaltext: Leipziger Volkszeitung Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6351 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6351.rss2
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