Rheinische Post: Blick ins Handy
Geschrieben am 02-03-2006 |
Düsseldorf (ots) - Leitartikel von Helmut Michelis
Angst vorm Orwell'schen Überwachungsstaat ist nicht angesagt beim jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es erleichtert zwar den Zugriff der Ermittler deutlich. Sie dürfen nun Handy-Daten auch bei Verdacht auf leichtere Straftaten beschlagnahmen. Dennoch hat sich der Staat selbst hohe Hürden aufgestellt: Ein vager Verdacht zum Beispiel erlaubt den staatlichen Blick ins fremde Handy nicht. Wer an die häufig belanglosen SMS-Nachrichten im eigenen Mobiltelefon denkt, kann die Bedeutung des Urteils vielleicht nur schwer nachvollziehen. Doch auch Verbrecher aller Art nutzen Handys für ihr "Metier" leider intensiv. Die Richter unterschieden jetzt zwischen der laufenden und der abgeschlossenen Datenübertragung: Für erstere gilt wie beim Abhören von Telefongesprächen oder beim heimlichen Öffnen von Briefen der Schutz durch das Postgeheimnis. Nur bei Verdacht auf schwere Straftaten darf es verletzt werden. Übertragene Handy- und E-Mail-Daten werden jetzt dem Brief gleichgesetzt und dürfen nach Beschlagnahme gelesen werden. Damit sind nachvollziehbare Regeln gesetzt. In Brüssel wird gerade eine europäische Richtlinie zu Handy-Daten erarbeitet. Sie sorgt hoffentlich nicht für neue Unsicherheit.
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