Verleger kritisieren: Geplantes Gesetz verbaut Weg zu neuen Abonnenten / Regierungsvorschlag zum Bundesdatenschutz bedroht bis zu 20 Prozent der Abonnement-Auflage
Geschrieben am 13-02-2009 |
Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger haben heute in Berlin die vom Bundesrat verabschiedete Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes scharf kritisiert. Es sei unverständlich, dass der Bundesrat der Abschaffung des so genannten Listenprivilegs nicht entgegen getreten sei. Angesichts der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation träfen die Einschränkungen bei der Gewinnung neuer Abonnenten die Verlage hart und drohten in der Folge, die Pressevielfalt in Deutschland zu gefährden.
Bislang ermöglicht es das Listenprivileg den Verlagen, per Brief an potenzielle neue Leser heranzutreten und so dem steten Rückgang von Abon-nenten entgegenzuwirken. Die Verlegerverbände betonten, dass jeglicher Datenmissbrauch von ihnen strikt abgelehnt werde. Die jüngst aufgetretenen Datenschutzskandale seien jedoch nicht durch das Listenprivileg verursacht worden, durch dessen Abschaffung solche Vorfälle auch künftig nicht verhindert würden.
Vor diesem Hintergrund appellierten VDZ und BDZV an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, die Datenschutznovelle nicht in der vorliegenden Form zu verabschieden, so wie es auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrats empfohlen hatte.
Originaltext: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/6936 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_6936.rss2
Kontakt: BDZV VDZ Ricarda Veigel Dr. Christoph Fiedler Telefon: 030/726298-235 Telefon: 030/726298-120 E-Mail: veigel@bdzv.de E-Mail: c.fiedler@vdz.de
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