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Nationales Naturerbe trotz Übertragung von Flächen an die Bundesstiftung Umwelt noch nicht gesichert

Geschrieben am 16-02-2009

Bonn (ots) - DNR-Präsident Weinzierl: "Flächenübertragung an die
DBU ist wichtig - aber nicht mehr als ein erster Schritt"

DNR-Vizepräsident Miller: "Die Bundesregierung muss handeln.
Bisher ist die Sicherung des Nationalen Naturerbes trotz erster
Flächenübertragungen noch keine Erfolgsstory!"

Die Umweltverbände begrüßen die heute erfolgte Übertragung einer
ersten Fläche des Nationalen Naturerbes an die Deutsche
Bundesstiftung Umwelt (DBU), weisen aber mit Nachdruck auf den noch
notwendigen Handlungsbedarf hin. Die Bundesregierung hatte sich
verpflichtet, bis zu 125.000 Hektar national bedeutsame
Naturschutzflächen im Bundeseigentum für Naturschutzzwecke zu sichern
- bisher gibt es eine Einigung jedoch nur für rund 50.000 Hektar. Die
Sicherung der weiteren 75.000 Hektar steht noch aus.

Hubert Weinzierl, Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR):
"Wir freuen uns, dass heute die eigentliche Sicherung von Flächen des
Nationalen Naturerbes beginnt. Gerade die unter dem Dach des DNR
organisierten Umweltorganisationen haben erheblich dazu beigetragen,
dass nun die erste Naturschutzfläche an die DBU übertragen werden
kann. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass dies nur ein
erster Schritt ist."

Die Umweltverbände und Umweltstiftungen haben sich - neben der
Deutschen Bundesstiftung Umwelt und den Bundesländern - bereit
erklärt, rund 20.000 Hektar Naturschutzflächen zu übernehmen und
dafür dauerhaft die Folgekosten zu finanzieren. Verbände, Länder und
Bundesumweltministerium haben sich schon Mitte 2008 auf die
Übernahmekonditionen geeinigt - die konkrete Übertragung scheitert
derzeit an formalen Hürden. Für die Übertragung der ehemaligen
volkseigenen Flächen ("BVVG-Flächen") muss das
Ausgleichsleistungsgesetz novelliert werden. Für die Übernahme
ehemaliger Militärfläche müsste die Bundesregierung - wie bei der DBU
- ein Teil des Haftungsrisikos übernehmen.

Leif Miller, Vizepräsident des Deutschen Naturschutzrings: "Die
heutige Jubelveranstaltung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass
der weitere Übertragungsprozess von Naturschutzflächen schon seit
Monaten stagniert. Wir fordern die Bundesregierung nachdrücklich auf,
sich auf den ersten Erfolgen nicht auszuruhen, sondern am
ursprünglichen Beschluss zur Sicherung des Nationalen Naturerbes
festzuhalten - zumal es hierzu nur noch einiger weniger Schritte
bedarf. Wir sind kurz vor dem Zieleinlauf! Die heutige Übertragung
ist nicht mehr als ein Anfang - die entscheidenden Schritte müssen
noch folgen!"

Hintergrundinformationen:

Bisher gibt es einen Rahmenvertrag zwischen Bundesregierung und
Deutscher Bundesstiftung Umwelt über die Sicherung von rund 47.000
Hektar Naturschutzflächen. Einen weiteren Vertrag gibt es zwischen
Bundesregierung und dem Freistaat Thüringen über 3.000 Hektar
Naturschutzflächen entlang des "Grünen Bandes" an der ehemaligen
innerdeutschen Grenze. Für die Übertragung von rund 23.000 Hektar
BVVG-Flächen an die Länder oder die Umweltverbände muss das
Ausgleichsleistungsgesetz novelliert werden. Hierüber besteht
prinzipiell Einigkeit - die Gesetzesänderung scheitert derzeit an der
Formulierung zu Alteigentümerrechten. Diese stehen jedoch nicht im
Zusammenhang mit den Naturschutzfragen. Die Sicherung von weiteren
rund 50.000 ehemaligen Militärflächen scheitert derzeit an der Frage
der Übernahme von Altlastenrisiken. Privatrechtliche Stiftungen
können aus stiftungsrechtlichen Gründen die Risiken nicht in vollem
Umgang übernehmen - deshalb muss ein Teil der Risiken beim Bund
verbleiben. Das Bundesfinanzministerium hat dem Verfahren bei der
Flächenübertragung an die Bundesstiftung Umwelt zugestimmt, weigert
sich jedoch, diesen Ansatz auch an privatrechtliche Stiftungen und
Verbände zu übertragen.

Originaltext: Deutscher Naturschutzring
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/29188
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_29188.rss2

Pressekontakt:
Adrian Johst, 0179-5110449


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