Lübecker Nachrichten: Kieler Datenschützer im Interview der LÜBECKER NACHRICHTEN: Datenschutzgesetz am Arbeitsplatz muss ganz enge Grenzen ziehen
Geschrieben am 16-02-2009 |
Lübeck (ots) - Ein Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz muss garantieren, dass die Daten der Mitarbeiter nur innerhalb sehr enger Grenzen zum Kampf gegen Diebstahl und Korruption verwendet werden, fordert Schleswig-Holsteins oberster Datenschützer Thilo Weichert. "Es gibt vielfältige Techniken wie GPS, Internet und E-Mail, die gar nicht geregelt sind. Hier muss ein Gesetz für klare Grenzen zwischen Datenschutzrechten der Mitarbeiter und dem berechtigten Interesse der Arbeitgeber an der Korruptionsbekämpfung oder am Diebstahlschutz sorgen und die Aufsicht durch die Datenschutzbeauftragten stärken", sagte der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Kiel den "Lübecker Nachrichten" (Dienstag-Ausgabe). Zu den Kernpunkten des Gesetzes müsse sicherstellen, dass für die Überwachung von Mitarbeitern "in konkreter Anfangsverdacht vorliegt", sagte Weichert. "Wenn man nur einen allgemeinen Verdacht hat und ihn konkretisieren will, dann müssen auf jeden Fall vorher der Betriebsrat, eventuell auch die Betroffenen informiert werden. Eine verdachtslose Rasterfahndung mit Hilfe der Daten aller Mitarbeiter und ohne vorherige Information wie bei der Bahn muss verboten sein", so der Datenschutzbeauftragte.
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