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DGB, SoVD und VdK legen eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde gegen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten ein

Geschrieben am 17-02-2009

Berlin (ots) - Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB, der
Sozialverband Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK
Deutschland gehen mit einer gemeinsamen Verfassungsbeschwerde gegen
die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten vor. Damit wenden sich die
drei Organisationen dagegen, dass Erwerbsminderungsrentnern Abschläge
von bis zu 10,8 Prozent von der Rente zugemutet werden. Die Abschläge
wurden mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit eingeführt, das am 1. Januar 2001 in Kraft getreten
ist. Sie gelten auch für Erwerbsminderungsrenten, die an
Hinterbliebene ausgezahlt werden. Daher richtet sich eine der drei
Klagen gegen Abschläge bei den Hinterbliebenenrenten. Nach Auffassung
der klagenden Verbände verstoßen die Abschläge gegen den
verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz.

"Die Abschläge sind ein Eingriff in das Eigentumsrecht" betonte
DGB- Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und ergänzt: "Wir haben
aber vor allem auch ein sozialpolitisches Problem. Die
Erwerbsminderungsrente reicht wegen der Rentenkürzungen mit
durchschnittlich 662 Euro monatlich heute schon hinten und vorne
nicht mehr aus." Die Verbände begründen die Verfassungsklage außerdem
damit, dass die Rentenabschläge gegen den Gleichheitsgrundsatz
(Artikel 3 GG) verstoßen und der rechtsstaatliche Grundsatz des
Vertrauensschutzes verletzt sei.

"Wir ziehen vor das Bundesverfassungsgericht, weil wir die
Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten für ungerechtfertigt und
systemwidrig halten. Für die Erwerbsminderungsrentner und ihre Witwen
bedeuten die Abschläge eine unzumutbare soziale Härte", erläuterte
SoVD-Präsident Adolf Bauer.

VdK-Präsidentin Ulrike Mascher erklärte: "Wer eine
Erwerbsminderungsrente erhält, kann wegen schwerwiegender
gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr arbeiten. Niemand darf
dafür mit Rentenabschlägen bestraft werden."

Hintergrund: Der 4. Senat des Bundessozialgerichts hatte 2006 im
Fall eines SoVD-Mitglieds entschieden, dass Abschläge für
Erwerbsminderungsrentner unter 60 Jahren unzulässig seien. Der 5a.
und 13. Senat des Bundessozialgerichts sind 2008 hingegen bei
weiteren Musterklagen zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt.
Mit der Verfassungsklage soll nun ein höchstrichterliches Urteil
erreicht werden
(Az.: 1 BvR 3588/08).

Die Verfassungsklage betrifft Erwerbsminderungsrentner, die eine
Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63.
Lebensjahres in Anspruch nehmen. Betroffen sind rund 750.000
Erwerbsminderungsrentner und ein Teil der bundesweit 700.000
Hinterbliebenenrentnerinnen und -rentner.

V.i.S.d.P. Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/43645
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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