Bundestagswahl 2009: Serviceangebot für Deutsche im Ausland
Geschrieben am 17-02-2009 |
Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, steht für Deutsche im Ausland, die an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen möchten, ab sofort das hierfür erforderliche Antragsformular für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Verfügung. Es ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters im Bereich Bundestagswahl 2009, "Service für Deutsche im Ausland", unter www.bundeswahlleiter.de erhältlich.
Darüber hinaus umfasst das Serviceangebot ausführliche Informationen zum Wahlrecht für Deutsche im Ausland bei der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009.
Deutsche, die im Ausland leben und nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind, können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nach dem Bundeswahlgesetz bei der Bundestagswahl 2009 per Briefwahl teilnehmen. Hierzu müssen sie persönlich bei ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland bis spätestens 6. September 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Dies sollte bei längeren Postwegen möglichst frühzeitig erfolgen. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht zulässig.
Der bei früheren Wahlen geltende Ausschluss vom Wahlrecht für Deutsche, die seit mehr als 25 Jahren außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats leben, ist entfallen, so dass auch sie an der Bundestagswahl 2009 teilnehmen können.
Das Antragsformular steht voraussichtlich ab März 2009 auch als Papiervordruck bei allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland, beim Bundeswahlleiter sowie bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland zur Verfügung. Antragsformulare können zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können die Antragsformulare für ihre Mitarbeiter im Ausland in der erforderlichen Stückzahl erhalten.
Nach der Eintragung werden die Wahlunterlagen für die Briefwahl ohne weitere Anforderung - circa einen Monat vor dem Wahltag - übersandt. Alle Unterlagen müssen spätestens am Wahltag, dem 27. September 2009, bis 18.00 Uhr bei der auf dem voradressierten amtlichen Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle eingehen.
Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Hierzu müssen sie bei der Gemeindebehörde schriftlich - auch per Fax oder E-Mail - oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragen. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn, Telefon: 0611 75-2317, Kontakt: www.destatis.de/kontakt
Originaltext: Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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