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Westdeutsche Zeitung: Verfassungsgerichtsurteil zur NRW-Kommunalwahl = Von Frank Uferkamp

Geschrieben am 18-02-2009

Düsseldorf (ots) - Die schwarz-gelbe Landesregierung hat knapp
vier Jahre nach dem Amtsantritt ihre schwerste Niederlage erlitten.
Das Urteil von Münster bedeutet nichts anderes, als dass CDU und FDP
bei einem der größten demokratischen Vergehen erwischt worden sind:
Sie haben versucht, Wahltermine aus eigenem Interesse zu
manipulieren, und die Verfassung missachtet.Den Schuldigen hat vor
allem die CDU schnell ausgemacht. Innenminister Ingo Wolf soll als
Sündenbock herhalten, aus der Unions-Fraktion und auch aus der
Staatskanzlei wird mit ausgestrecktem Finger auf den FDP-Mann
gezeigt. Das ist in mancherlei Hinsicht plausibel: Schließlich ist
das Gesetz federführend in Wolfs Ministerium entstanden, der Minister
kniff in Münster und ließ andere für seine Sache kämpfen.
Doch diese versteckten Attacken der CDU sind geheuchelt und noch
nicht einmal ernst gemeint. Sie selbst sitzt schließlich mit im Boot,
hat sie doch über ihren Generalsekretär Hendrik Wüst den 7. Juni als
Wahltermin ins Spiel gebracht. Wüst hatte zusammen mit seinem
FDP-Amtsbruder Christian Lindner vor allem eins im Blick: Weg von dem
Bundestagswahltermin, der eigentlich auch für die Kommunalwahl auf
der Hand lag. Dabei setzten beide auf eine niedrigere
Wahlbeteiligung, die dem bürgerlichen Lager bei Kommunalwahlen hilft.
Insofern haben beide Parteien gestern eine Nachhilfestunde in Sachen
Demokratie bekommen. Und die CDU weiß, dass die FDP Wolf nicht gehen
lässt - die Liberalen haben keinen Ersatz.
Die CDU und an ihrer Spitze der Chef Jürgen Rüttgers selbst wollen
nun wie die FDP den 30. August als neuen Termin durchsetzen und
verweigern erneut einen gemeinsamen Termin mit der Bundestagswahl.
Das ist dreist und ein Affront gegenüber den Kommunen. Die müssen nun
die Kosten von 42 Millionen Euro tragen, obwohl das Land diese Lage
herbeigeführt hat. Und Düsseldorf billigt den Parteien vor Ort damit
gerade einmal zwei Wochen zu, um zwischen Ende der Sommerferien und
Urnengang Wahlkampf zu machen. Das verstößt auch gegen den Geist des
Urteils. Dort wird eine hohe Wahlbeteiligung ausdrücklich als
Verfassungsziel genannt. Alle Beteiligten sollten die
Urteilsbegründung sorgfältig lesen.

Originaltext: Westdeutsche Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62556.rss2

Pressekontakt:
Westdeutsche Zeitung
Nachrichtenredaktion
Telefon: 0211/ 8382-2358
redaktion.nachrichten@westdeutsche-zeitung.de


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