Südwest Presse: Kommentar: Kunstfehler
Geschrieben am 23-02-2009 |
Ulm (ots) - Wenn im Fall Friedl überhaupt irgendetwas Positives angemerkt werden kann, dann, dass ein Ende mit Schrecken irgendwann immer noch besser als ein Schrecken ohne Ende ist. Neun lange Jahre dauerte die Auseinandersetzung des Landes mit dem einstigen Chef der Freiburger Unfallchirurgie. Vom Dienst suspendiert befand dieser sich seither in der gerichtlich abgesicherten Position, sein volles Gehalt ohne irgendeinen Arbeitsaufwand überwiesen zu bekommen. Mit dem teuren Vergleich ist jetzt ein wohl unvermeidlicher, unbefriedigender Schlussstrich gezogen. Dass ein rechtskräftig unter anderem wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilter Arzt nicht ohne millionenschwere Abfindung aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden kann, will einem nicht in den Kopf. Unter Friedl hatten am Universitätsklinikum Ende der 90er Jahre haarsträubende Verhältnisse geherrscht "mit zum Teil verheerenden Konsequenzen für die Patienten", wie auch das Landgericht Freiburg 2003 erkannte. Der rechtskräftige Urteilsspruch aber viel unverständlich milde aus. Zu milde, um erfolgreich den disziplinarrechtlichen Weg mit dem Ziel der entschädigungslosen Dienstenthebung zu gehen. Bleibt die Frage, warum das erst jetzt, nach sage und schreibe sechs Jahren, der vom Land mit der Prüfung des Sachverhalts beauftragte Verwaltungsrichter (in einem Zwischenbericht!) festgestellt hat.
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