Reiche: Biogasherstellern muss geholfen werden
Geschrieben am 26-02-2009 |
Berlin (ots) - Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Anlagenbegriff für Biogasanlagen erklärt die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche MdB:
Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die gesetzliche Definition für Altanlagen mit fünf gegen drei Stimmen abgelehnt. Dies ändert aber nichts daran, dass die Lage der Biogashersteller äußerst kritisch ist.
Der vom Gesetzgeber gewählte Anlagenbegriff führt dazu, dass zahlreiche Altanlagen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Juni 2008 während der Beratungen der EEG-Novelle daraufhin gewiesen und einen Änderungsantrag gestellt, der abgelehnt wurde. Jetzt muss auf Grund der krisenhaften Entwicklung alles getan werden, um Arbeitsplätze und Investitionen zu erhalten.
Dies ist auch eine Frage der politischen Verlässlichkeit. So wurde eines der betroffenen Unternehmen in der amtlichen Broschüre "erneuerbare Energien Made in Germany" als Musterbeispiel benannt und bei der Fußballweltmeisterschaft in der offiziellen Kampagne "Deutschland - Land der Ideen" als größtes Biomassekraftwerk der Welt weltweit vermarktet.
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