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Hüppe: Kinder mit Behinderungen sind kein "Sachmangel"

Geschrieben am 27-02-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der Entscheidung des Landgerichts
Münster, die Schadensersatzklage eines Mannes abzuweisen, der sich
durch ein behindertes Nachbarskind in seiner Lebensqualität
beeinträchtigt gesehen hat, erklärt der Beauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit
Behinderungen Hubert Hüppe MdB:

Die Entscheidung des Landgerichts Münster die Schadensersatzklage
eines Mannes abzuweisen, der sich von den Geräuschen des autistischen
Nachbarsjungen in seiner Lebensqualität beeinträchtigt sieht, ist
ausdrücklich zu begrüßen.

Der Kläger hatte im münsterländischen Raesfeld eine
Eigentumswohnung gekauft. Angeblich hatte der Verkäufer ihn nicht
darüber aufgeklärt, dass im Nachbarhaus eine Familie mit einem
behinderten Kind lebt. Weil er sich durch die "Geräusche und
Schreiattacke" des zehnjährigen Jungen mit Behinderung gestört
fühlte, forderte er wegen Wertminderung der Immobilie vom Verkäufer
einen Schadenersatz.

Das Gericht führt in seiner Klageabweisung an, dass vor dem
Hintergrund der gesellschaftlichen Toleranz und Integration von
Menschen mit Behinderungen, ein Kind mit Behinderung nicht als
"Sachmangel" einer Immobilie angesehen werden kann. Dabei führt es
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes an, wonach niemand aufgrund
einer Behinderung benachteiligt werden darf. Mit dieser Begründung
hebt sich dieses Urteil in besonders positiver Weise von älteren
Urteilen in derartigen Klagefällen ab, bei denen beispielsweise
Menschen mit Behinderungen die Gartennutzung untersagt wurde, weil
sich die Nachbarn durch den Lärm gestört fühlten. Darüber hinaus wird
mit der Entscheidung des Landgerichts Münster erstmals deutlich, dass
die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen in
der Rechtssprechung eine wichtige Rolle spielt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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