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DStGB begrüßt Rechtssicherheit beim Einsatz von Wahlcomputern - Elektronische Wahlhilfen künftig optimieren

Geschrieben am 03-03-2009

Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB)
begrüßt die jetzt eingetretene Rechtssicherheit beim Einsatz von
Wahlcomputern. "Gut ist auch, dass keine kostenträchtige Durchführung
von Nachwahlen für zwei Millionen Bürger notwendig wird", erklärte
das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd
Landsberg, heute in Berlin. Dies dürfe aber nicht das Ende des
Einsatzes von Wahlcomputern sein.

"Wir müssen vielmehr nach den Maßstäben des Urteils den Einsatz
elektronischer Wahlhilfen optimieren", betonte Landsberg. Denn nach
wie vor kann dadurch ein erheblicher Beitrag zur Kostenoptimierung
und zum Abbau von Bürokratie geleistet werden. "Hier sind das
Bundesministerium des Innern und die Hersteller von Wahlcomputern
gefordert, um insbesondere sicherzustellen, dass die vom
Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz des Wahlvorgangs
gewährleistet wird", forderte Landsberg

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem
Grundsatzurteil den Einsatz der derzeit in Gebrauch befindlichen
Wahlcomputern verboten und festgestellt, dass diese dem Grundsatz der
Öffentlichkeit der Wahl widersprechen. Damit hatten zwei
Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen den Einsatz der Geräte bei
der Bundestagswahl 2005 richteten, im Grundsatz Erfolg. Diese
elektronischen Wahlgeräte waren in 39 der 299 Wahlkreise eingesetzt
worden und zwar in den Bundesländern Brandenburg, Hessen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Da jedoch
keine Anhaltspunkte für Manipulationen vorlagen, bleibt das
Wahlergebnis gültig, Nachwahlen wurden nicht angeordnet.
Für die Durchführung künftiger Wahlen müssten jedoch Verfahren
entwickelt werden, die den verfassungskonformen Einsatz
elektronischer Wahlhilfen ermöglichen.

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53970
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Pressekontakt:
Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de


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