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Paritätischer begrüßt Korrekturen am Schulstarter-Paket - Erhöhung der Regelsätze nach wie vor notwendig

Geschrieben am 05-03-2009

Berlin (ots) - Als richtiges Signal für mehr Chancengerechtigkeit
begrüßt der Paritätische die Entscheidung der Koalitionsfraktionen,
das Schulbedarfspaket für bedürftige Kinder und Jugendliche künftig
bis zur 13. Klasse zu gewähren. Der Verband weist zugleich darauf
hin, dass die Diskussion um eine bedarfsgerechte Erhöhung der
Regelsätze damit nicht erledigt sei.

"Es ist nach wie vor unklar, wie man überhaupt auf die Idee kommen
konnte, die schulischen Hilfen für Kinder im Hartz IV-Bezug lediglich
bis zur 10. Klasse zu gewähren. Diese eklatant vorurteilsbehaftete
Ungleichbehandlung musste korrigiert werden. Alles andere wäre ein
Skandal gewesen", so Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

Die neue Leistung könne nicht darüber hinwegtäuschen, dass der
Hartz IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche nach wie vor viel zu
niedrig ist, um vor Armut zu schützen. Nach Berechnungen des
Verbandes müssten die Regelsätze von derzeit 211 und 281 Euro je nach
Alter auf Beträge zwischen 254 und 321 Euro angehoben werden, um
bedarfsdeckend zu sein.

Das neue Schulstarterpaket sei ein weiterer Beleg dafür, dass
neben dem Regelsatz auch wieder die Möglichkeit eingeräumt werden
muss, in besonderen Situationen einmalige Leistungen beanspruchen zu
können. "Es ist nicht nur eine Einschulung, die Eltern im Hartz
IV-Bezug vor schier unlösbare Probleme stellt. Es kann genau so gut
die defekte Waschmaschine, der Nachhilfeunterricht oder der Ausflug
mit dem Jugendclub sein", erläuterte Schneider.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel.030 24 636 305


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