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Brauksiepe/Kauder: Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungs-gesetzes

Geschrieben am 17-03-2009

Berlin (ots) - Zum heutigen Beschluss der Koalitionsfraktionen zur
Reform des Opferentschädigungsgesetzes erklären der arbeitsmarkt- und
sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Ralf
Brauksiepe MdB, sowie der zuständige Berichterstatter im
Rechtsausschuss, Siegfried Kauder MdB:

Der Durchbruch bei der Reform des Opferentschädigungsgesetzes ist
geschafft. Heute haben die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines
Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes
beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf verbessern wir die
Entschädigungsleistungen für Opfer von Gewalttaten im In- und
Ausland. Damit ist ein ganz zentrales Anliegen unserer Fraktion, für
das wir uns bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingesetzt
haben, auf den Weg gebracht.

Mit dem Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich des
Opferentschädigungsgesetzes erweitert. Zu einen wird die bisherige
Beschränkung auf Inlandstaten aufgegeben. Diese Beschränkung hat in
der Vergangenheit insbesondere für deutsche Staatsangehörige zu
unangemessenen Härten geführt, wenn sie Opfer einer Gewalttat im
Ausland geworden sind. Wegen des Territorialitätsprinzips standen
diese Personen vielfach mit leeren Händen da, obwohl auch sie der
Hilfe der Solidargemeinschaft bedürfen und aus sozialen Gründen
schützenswert sind. Künftig werden diese Personen in den
Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes einbezogen. Dieser
Schutz gilt nicht nur bei Terroranschlägen wie in New York, auf
Djerba und Bali, sondern bei allen Gewalttaten im Ausland.

Zum anderen wird die Versorgung ausländischer Geschädigter im
Inland, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, verbessert.
Nach der heutigen Rechtslage sind Personen von einem
Entschädigungsanspruch ausgeschlossen, die sich nur vorübergehend,
z.B. aufgrund eines Verwandtenbesuches, in Deutschland aufgehalten.
Das führte dazu, dass nach den Brandanschlägen in Solingen und Mölln
Mitte der 90`er Jahre die Nichten, die bei den Opferfamilien zu
Besuch waren, selbst keine Entschädigungsansprüche nach dem
Opferentschädigungsgesetz hatten. Das ändern wir nunmehr. Künftig
wird der Schutzbereich des Opferentschädigungsgesetzes auf Verwandte
bis zum dritten Grad ausgedehnt.

Der Gesetzentwurf soll zügig beraten werden und wird deshalb
bereits am kommenden Donnerstag und damit im Vorgriff auf den
diesjährigen Tag der Kriminalitätsopfer am 22. März in den Deutschen
Bundestag eingebracht. Die parlamentarischen Beratungen sollen noch
vor Pfingsten abgeschlossen werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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