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Datenschutz darf nicht unverhältnismäßig verschärft werden

Geschrieben am 18-03-2009

Frankfurt am Main (ots) -

Versandhandelsverband bvh und Deutscher Dialogmarketing Verband DDV
wenden sich mit Änderungsvorschlägen an die Mitglieder des Deutschen
Bundestags

Am morgigen Donnerstag wird im Bundestag erstmals die Novelle des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Datenhandel und Datenschutzaudit
beraten. Ursprünglich wollte die Bundesregierung mit der Novelle
illegalen Datenhandel bekämpfen. Der jetzt vorliegende
Regierungsentwurf geht aber über dieses Ziel weit hinaus. Er enthält
unverhältnismäßig harte und bürokratische Verschärfungen, die der
Wirtschaft massiven Schaden zufügen und dem Bürger keine Vorteile
bringen würden. Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh)
und der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV appellieren deshalb an
alle Bundestagsabgeordneten, den Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/12011) auf
seine ursprüngliche Zielsetzung zurückzuführen. In der vorliegenden
Form kommt die Datenschutznovelle einem faktischen Verbot der
Neukundenwerbung per Post gleich. Die Folgen wären erhebliche
Umsatzeinbußen in allen Branchen sowie der Verlust von Zehntausenden
von Arbeitsplätzen.

Die Datenschutznovelle enthält neben weiteren Maßnahmen die
Ersetzung des so genannten Listenprivilegs durch einen strikten
Einwilligungsvorbehalt mit zusätzlichen bürokratischen Hürden. Dies
gilt nicht nur für die Übermittlung im Rahmen des kritisierten
Datenhandels, sondern für jede Verarbeitung oder Nutzung von Adressen
für Werbezwecke. Das vorgeschlagene Verbotsregime ist nur mit
spärlichen Ausnahmen versehen, ansonsten gilt nur die Einholung von
Einwilligungen. Diese sind in der Praxis aber nur äußerst schwer
kommunizierbar und unterliegen hohen juristischen
Unwirksamkeitsrisiken. Deshalb könnten nach Verabschiedung des
Gesetzes nur noch rund 20 Prozent der existierenden Postadressen für
Werbezwecke genutzt werden. Die gezielte Ansprache von Neukunden wäre
größtenteils nicht mehr möglich. Breit streuende Werbung (z.B.
Zeitungsbeilagen) ist aber als Alternative besonders für den
Mittelstand wirtschaftlich nicht realisierbar. Aus diesem Grund
rechnen allein die Versandhändler mit Umsatzverlusten von 20 Prozent
und mehr.

Der geplante Einwilligungsvorbehalt soll nach den Vorschlägen von
bvh und DDV allein für die "Übermittlung" und damit für den
Datenhandel gelten. Wenn Daten für Werbung genutzt, aber dazu nicht
an Dritte übermittelt werden, sind die Interessen der Bürger gewahrt.
In der Datenschutznovelle ist deshalb zwischen der "Nutzung" und der
"Übermittlung" so zu unterscheiden, dass die Kooperation von
Unternehmen bei der Neukundenwerbung über das so genannte
"Letter-Shop-Verfahren" möglich bleibt. Dabei werden "Fremdadressen"
durch einen neutralen Dritten - einen Letter-Shop - auf die Kataloge
und Briefe eines Versenders aufgebracht. Eine Neukundenadresse erhält
das Unternehmen bei diesem Verfahren erst dann, wenn ein Verbraucher
auf die Werbung mit einer Bestellung reagiert. Darüber hinaus sind
Lösungen denkbar, die dem Bürger dienen und gleichzeitig die
Neukundenwerbung nicht im beschriebenen Maße einschränken. bvh und
DDV fordern den verpflichtenden Einsatz der so genannten
"Robinsonliste", um das Recht der Bürger auf "informationelle
Selbstbestimmung" zu stärken. Jeder Bürger soll über die
Robinsonliste informiert werden. Die individuellen Optionen der
Sperrliste schützen wirksam vor ungewünschter Werbepost.

Über den bvh:

Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) mit Sitz in
Frankfurt am Main vertritt seit 1947 die Interessen der Branche.
Derzeit sind rund 290 Unternehmen im Verband organisiert, die ihre
Waren per Katalog, Internet oder TV anbieten. Darunter sind Versender
mit gemeinsamem Katalog- und Internet-Angebot, reine Internethändler,
TV-Versender, Apothekenversender und Ebay-Powerseller. Die
Versandhandelsbranche setzt im Privatkundengeschäft (B2C) jährlich
rund 28,6 Mrd. Euro um. Der Umsatz im Geschäft mit gewerblichen
Kunden (B2B) wird auf weitere 6,9 Mrd. Euro geschätzt.

Über den DDV:

Der DDV, seit April 2008 von Deutscher Direktmarketing Verband in
Deutscher Dialogmarketing Verband umbenannt, ist der größte nationale
Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer
der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland. Er
vertritt die Interessen von Dienstleistern und werbungtreibenden
Unternehmen der gesamten Dialogmarketingbranche. Dazu zählen u. a.
Dialogmarketing-Agenturen, Adress- und Informationsdienstleister,
TeleMedien- und Call-Center-Services-Dienstleister,
Direct-Mail-Unternehmen sowie Dialogmarketinganwender aus
verschiedenen Wirtschaftszweigen, wie z. B. Verlage, Versicherungen,
Automobilhersteller. Schwerpunkte der Verbandsarbeit sind das
Lobbying, die wissenschaftliche Arbeit und der Informationsaustausch
für die Branche. Der DDV ist ein Verband, der sowohl die Interessen
der Wirtschaft als auch die des Verbrauchers als wesentlichem
Marktteilnehmer berücksichtigt.

Originaltext: Bundesverband des Deutschen Versandhandels e.V. (bvh)
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/52922
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_52922.rss2

Pressekontakt:
bvh-Pressekontakt: Oliver Claas, Tel. 069 - 678656-10,
0162 - 2525268, claas@versandhandel.org

DDV-Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit DDV, Tel: 0611 - 97793-0, 0151 - 2308105,
n.schulze@ddv.de


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