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CSU-Landesgruppe / Straubinger: Bis 2010 Weiterarbeit auf bisheriger Grundlage

Geschrieben am 18-03-2009

Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte über die Entscheidung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die von Bundesminister Olaf Scholz
vorgeschlagene Grundgesetzänderung für die künftige Organisation der
Verwaltung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht
mitzutragen, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:

Wir haben in der gestrigen Fraktionssitzung noch einmal
ausführlich beraten. Mit klarer Mehrheit hat sich die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion entschieden, den Vorschlag von
Bundesminister Scholz nicht mitzumachen, damit die Betreuung der
Langzeitarbeitslosen gerade angesichts der Krise wie bisher
weitergehen kann. Es gibt jetzt schon 21 getrennte
Aufgabenwahrnehmungen. Es dürfte kein Problem sein, eine kooperative
Form dieses Modells zu etablieren.

Ziel ist es, die Langzeitarbeitslosen besser und schneller in
Arbeit zu bringen. Wir haben heute drei Organisationsformen in der
Grundsicherung für Arbeitssuchende. Gespräche mit Praktikern und auch
Evaluationsergebnisse haben gezeigt, dass nicht die
Verwaltungsstruktur, sondern die Mitarbeiter und die
Arbeitsmarktentwicklung dafür entscheidende Faktoren sind. Ein
einheitlicher Bescheid steht ebenso wenig im Zentrum, wie eine
bestimmte Behördenstruktur. Mit den Zentren für Arbeit und
Grundsicherung (ZAG) würde eine enorme Bürokratie aufgebaut: 370 neue
Anstalten öffentlichen Rechts mit jeweils eigenem Personal- und
Haushaltsreferat sowie Personalrat würden entstehen. Der Betrieb
dieser Einrichtungen würde dauerhaft Mehrkosten von rund ½ Mrd. Euro
jährlich verursachen. Das würde im Grundgesetz zementiert, was
wiederum nur mit 2/3-Mehrheit wieder verändert werden könnte. Das ist
mit meinem Verfassungsverständnis nicht vereinbar. Selbst das Haus
von Bundesminister Scholz hatte sich gegen die ZAGs ausgesprochen.

Für die Leistungsempfänger ändert sich nichts. Die Optionskommunen
sind nicht Gegenstand des Bundesverfassungsgerichtsurteils und sind
deshalb auch nicht in Frage gestellt. Bundesminister Scholz hat die
Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsverwaltung bis Ende
2010 aufrecht zu erhalten. Ich fordere ihn nachdrücklich auf,
Bundesminister Scholz muss jetzt alles tun, damit die
Arbeitsfähigkeit erhalten wird.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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