CSU-Landesgruppe / Straubinger: Bis 2010 Weiterarbeit auf bisheriger Grundlage
Geschrieben am 18-03-2009 |
Berlin (ots) - Anlässlich der Debatte über die Entscheidung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die von Bundesminister Olaf Scholz vorgeschlagene Grundgesetzänderung für die künftige Organisation der Verwaltung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nicht mitzutragen, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Max Straubinger:
Wir haben in der gestrigen Fraktionssitzung noch einmal ausführlich beraten. Mit klarer Mehrheit hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entschieden, den Vorschlag von Bundesminister Scholz nicht mitzumachen, damit die Betreuung der Langzeitarbeitslosen gerade angesichts der Krise wie bisher weitergehen kann. Es gibt jetzt schon 21 getrennte Aufgabenwahrnehmungen. Es dürfte kein Problem sein, eine kooperative Form dieses Modells zu etablieren.
Ziel ist es, die Langzeitarbeitslosen besser und schneller in Arbeit zu bringen. Wir haben heute drei Organisationsformen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Gespräche mit Praktikern und auch Evaluationsergebnisse haben gezeigt, dass nicht die Verwaltungsstruktur, sondern die Mitarbeiter und die Arbeitsmarktentwicklung dafür entscheidende Faktoren sind. Ein einheitlicher Bescheid steht ebenso wenig im Zentrum, wie eine bestimmte Behördenstruktur. Mit den Zentren für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) würde eine enorme Bürokratie aufgebaut: 370 neue Anstalten öffentlichen Rechts mit jeweils eigenem Personal- und Haushaltsreferat sowie Personalrat würden entstehen. Der Betrieb dieser Einrichtungen würde dauerhaft Mehrkosten von rund ½ Mrd. Euro jährlich verursachen. Das würde im Grundgesetz zementiert, was wiederum nur mit 2/3-Mehrheit wieder verändert werden könnte. Das ist mit meinem Verfassungsverständnis nicht vereinbar. Selbst das Haus von Bundesminister Scholz hatte sich gegen die ZAGs ausgesprochen.
Für die Leistungsempfänger ändert sich nichts. Die Optionskommunen sind nicht Gegenstand des Bundesverfassungsgerichtsurteils und sind deshalb auch nicht in Frage gestellt. Bundesminister Scholz hat die Möglichkeit, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsverwaltung bis Ende 2010 aufrecht zu erhalten. Ich fordere ihn nachdrücklich auf, Bundesminister Scholz muss jetzt alles tun, damit die Arbeitsfähigkeit erhalten wird.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
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