DDV: Geplante Novellierung des Datenschutzrechts ist europarechtswidrig
Geschrieben am 19-03-2009 |
Wiesbaden (ots) - Mit einem wissenschaftlichen Gutachten des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster belegt der Deutsche Dialogmarketing Verband DDV, dass der Regierungsentwurf zum Bundesdatenschutznovelle (BDSG) europarechtswidrig ist. In dem vom DDV in Auftrag gegebenen Gutachten von Professor Dr. Thomas Hoeren heißt es unter anderem:
"Die Ersetzung des Listenprivilegs durch ein striktes Einwilligungserfordernis, wie von der Bundesregierung im Rahmen der geplanten BDSG-Novellierung vorgeschlagen, ist europarechtswidrig. Wenn künftig die Verwendung relativ harmloser Daten wie Name und Anschrift für Marketingzwecke von der Einwilligung des Betroffenen abhängig gemacht wird, verstößt dies gegen die Vorgaben der Europäischen Datenschutzrichtlinie. Die Richtlinie sieht vor, dass die Nutzung personenbezogener Daten entweder auf einer Einwilligung des Betroffenen beruht oder nach Maßgabe einer Güterabwägung erlaubt ist. Verkürzt man dieses zweigleisige Modell auf ein Gleis, wird dies dem europarechtlich zwingend vorgegebenen Gedanken der Interessensabwägung und der Waren- und Dienstleistungsfreiheit nicht gerecht."
Der Gesetzentwurf greife tief in die Waren- und Dienstleistungsfreiheit ein. Eine Verschärfung des Einwilligungserfordernisses würde die europäische Wirtschaft erheblich belasten, denn ohne Werbung ist es für Unternehmen unmöglich, die von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen zu vertreiben. Direkt adressierte Werbung ermögliche es, auch im Interesse der Empfänger potentielle Interessenten nach sinnvollen Kriterien auszuwählen. Neue Wettbewerber brauchten im Wettbewerb mit etablierten Unternehmen die Möglichkeit, Interessenten ihre Waren und Dienstleistungen direkt anbieten zu können. Würde ihnen de facto dieser Vertriebsweg unmöglich gemacht, würden ihnen europarechtlich garantierte Grundfreiheiten genommen. Im Gutachten von Prof. Dr. Thomas Hoeren wird deshalb gefordert, die geplanten Gesetzesänderungen zu überarbeiten und den europäischen Vorgaben anzupassen.
Der DDV hatte seine Bedenken wegen eines Widerspruchs zwischen dem Regierungsentwurf zum neuen BDSG und bestehendem Europarecht bereits in einem Schreiben an die Europäische Kommission deutlich gemacht. Der Verband fordert die Einhaltung einer bewährten Balance zwischen Konsument und Unternehmen, wie sie in der Europäischen Datenschutzrichtlinie festgeschrieben ist.
Schätzungen von DDV zufolge ginge der volkswirtschaftliche Schaden weit über Werbung per Post hinaus, wenn des Gesetzesentwurf eins zu eins umgesetzt würde. Bedroht ist insgesamt ein Umsatzvolumen zwischen 50 und 100 Milliarden Euro. Hinzu kämen entsprechende Steuerausfälle für die öffentliche Hand.
Das Gutachten kann auf www.ddv.de eingesehen werden.
Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.
Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V. Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2
Pressekontakt: Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV, Telefon: 06192/2067263, 0151 / 23018105, E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de
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