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DDV: Geplante Novellierung des Datenschutzrechts ist europarechtswidrig

Geschrieben am 19-03-2009

Wiesbaden (ots) - Mit einem wissenschaftlichen Gutachten des
Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht an
der Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster belegt der Deutsche
Dialogmarketing Verband DDV, dass der Regierungsentwurf zum
Bundesdatenschutznovelle (BDSG) europarechtswidrig ist. In dem vom
DDV in Auftrag gegebenen Gutachten von Professor Dr. Thomas Hoeren
heißt es unter anderem:

"Die Ersetzung des Listenprivilegs durch ein striktes
Einwilligungserfordernis, wie von der Bundesregierung im Rahmen der
geplanten BDSG-Novellierung vorgeschlagen, ist europarechtswidrig.
Wenn künftig die Verwendung relativ harmloser Daten wie Name und
Anschrift für Marketingzwecke von der Einwilligung des Betroffenen
abhängig gemacht wird, verstößt dies gegen die Vorgaben der
Europäischen Datenschutzrichtlinie. Die Richtlinie sieht vor, dass
die Nutzung personenbezogener Daten entweder auf einer Einwilligung
des Betroffenen beruht oder nach Maßgabe einer Güterabwägung erlaubt
ist. Verkürzt man dieses zweigleisige Modell auf ein Gleis, wird dies
dem europarechtlich zwingend vorgegebenen Gedanken der
Interessensabwägung und der Waren- und Dienstleistungsfreiheit nicht
gerecht."

Der Gesetzentwurf greife tief in die Waren- und
Dienstleistungsfreiheit ein. Eine Verschärfung des
Einwilligungserfordernisses würde die europäische Wirtschaft
erheblich belasten, denn ohne Werbung ist es für Unternehmen
unmöglich, die von ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen zu
vertreiben. Direkt adressierte Werbung ermögliche es, auch im
Interesse der Empfänger potentielle Interessenten nach sinnvollen
Kriterien auszuwählen. Neue Wettbewerber brauchten im Wettbewerb mit
etablierten Unternehmen die Möglichkeit, Interessenten ihre Waren und
Dienstleistungen direkt anbieten zu können. Würde ihnen de facto
dieser Vertriebsweg unmöglich gemacht, würden ihnen europarechtlich
garantierte Grundfreiheiten genommen. Im Gutachten von Prof. Dr.
Thomas Hoeren wird deshalb gefordert, die geplanten
Gesetzesänderungen zu überarbeiten und den europäischen Vorgaben
anzupassen.

Der DDV hatte seine Bedenken wegen eines Widerspruchs zwischen dem
Regierungsentwurf zum neuen BDSG und bestehendem Europarecht bereits
in einem Schreiben an die Europäische Kommission deutlich gemacht.
Der Verband fordert die Einhaltung einer bewährten Balance zwischen
Konsument und Unternehmen, wie sie in der Europäischen
Datenschutzrichtlinie festgeschrieben ist.

Schätzungen von DDV zufolge ginge der volkswirtschaftliche Schaden
weit über Werbung per Post hinaus, wenn des Gesetzesentwurf eins zu
eins umgesetzt würde. Bedroht ist insgesamt ein Umsatzvolumen
zwischen 50 und 100 Milliarden Euro. Hinzu kämen entsprechende
Steuerausfälle für die öffentliche Hand.

Das Gutachten kann auf www.ddv.de eingesehen werden.

Der DDV ist der größte nationale Zusammenschluss von
Dialogmarketing-Unternehmen in Europa und einer der Spitzenverbände
der Kommunikationswirtschaft in Deutschland.

Originaltext: Dt. Dialogmarketing Verband e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/56536
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_56536.rss2

Pressekontakt:
Nanah Schulze, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit DDV,
Telefon: 06192/2067263, 0151 / 23018105,
E-Mail: n.schulze@ddv.de, www.ddv.de


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