DStGB: Bund darf Kommunen bei den Unterkunftskosten nicht im Stich lassen
Geschrieben am 29-06-2006 |
Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund appelliert an die Bundesregierung, die den Kommunen gegebene Zusage auf Entlastung bei Hartz IV in Höhe von 2,5 Mrd. Euro jährlich einzuhalten. "Wir mahnen die noch offene Neuregelung zur Beteiligung des Bundes an den Kos-ten der Unterkunft für 2007 an", sagte heute der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, in Berlin.
Die kommunalen Belastungen betrugen 2005 13,2 Mrd. Euro, 2006 werden es, wenn sich die aktuellen Zahlen verfestigen, aktuell 15,5 Mrd. Euro sein. Davon hat der Bund 2005 rund 3,5 Mrd. Euro übernommen und wird sich dieses Jahr mit 3,9 Mrd. Euro beteiligen. Das entspricht einem Anteil von jeweils 29,1 Prozent. Für 2007 gibt es noch keine Regelung.
Dass die Kosten so explodieren, haben nicht die Kommunen zu ver-antworten, sondern die Politik, die das Leistungsrecht bei Hartz IV teilweise deutlich großzügiger gestaltet hat, als die Regelungen in der früheren Sozialhilfe, sagte Landsberg. Mit Hartz IV hat der Staat unbeabsichtigt eine Art "Kombiwohnlohn" für Niedrigverdiener eingeführt. Das zeigt sich z.B. daran, dass bereits 900.000 Bezieher von Erwerbseinkommen zusätzlich Leistungen nach dem SGB II beziehen. In vielen Fällen haben die Berechtigten nur einen geringen Anspruch auf das vom Bund finanzierte Arbeitslosengeld II, weil ihr Einkommen angerechnet wird. Es verbleibt jedoch häufig ein hoher Anspruch auf die von den Kommunen zu finanzierenden Unterkunftskosten.
Der Bund darf seine Haushaltsprobleme nicht auf dem Rücken der Kommunen austragen, sondern muss die gegebenen Zusagen einhalten. "Die Kommunen sind an der Grenze ihrer Leistungskraft und brauchen zum Aufstellen ihrer Haushalte bald Klarheit", erklärte Landsberg abschließend.
Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2
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Franz-Reinhard Habbel Sprecher des DStGB Tel.: 030/77307-225 E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
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