Kölner Stadt-Anzeiger: Verfassungsbeschwerde der Lehman-Geschädigten: Anwalt sagt Musterklägerin wegen NPD-Mitgliedschaft ab
Geschrieben am 20-03-2009 |
Köln (ots) - Die Verfassungsbeschwerde gegen das Finanzmarktstabilisierungsgesetz wird nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) nicht - wie geplant - im Namen der Lehman-Geschädigten Ingrid Deutsch eingelegt werden, da die 67-Jährige in der Bundestagswahl 2005 für die NPD kandidiert hatte. Der Anwalt, der sie vor dem Bundesverfassungsgericht in dieser Sache vertreten wollte, wird die Klage gegen den Ausschluss von Privatpersonen aus dem Kapitalhilfe-Sonderfonds des Bundes nach Informationen der Zeitung im Namen eines anderen Geschädigten der US-Investmentbank einreichen. Das Magazin "Der Spiegel" hatte in der vergangenen Woche darüber berichtet, dass Deutsch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. Die Rentnerin aus dem Saarland hat durch Lehman-Zertifikate rund 6000 Euro verloren. Mit Plakaten protestierte Deutsch daraufhin regelmäßig vor der Filiale der Citibank in der Fußgängerzone von Saarbrücken.
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