Ohoven: Kein Denkmalschutz für Monopole
Geschrieben am 24-03-2009 |
Berlin (ots) - Als "völlig realitätsfern" hat der Präsident des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland kritisiert. "Es ist insbesondere unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten in keiner Weise nachvollziehbar, warum das Monopol der Berufsgenossenschaften auch weiterhin Denkmalschutz genießen soll."
Ohoven, der zugleich an der Spitze des europäischen Dachverbands nationaler Mittelstandsvereinigungen steht, kündigte an, er werde in einem Schreiben an EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes die Benachteiligung deutscher Unternehmen in Folge der Zwangsmitgliedschaft in den Berufsgenossenschaften gegenüber ihren Mitbewerbern im europäischen Ausland detailliert darlegen. "Die Entscheidung des EuGH kann und darf nicht das letzte Wort in dieser Sache sein."
Die Begründung der Richter, die Berufsgenossenschaften nähmen "eine Aufgabe rein sozialer Natur" wahr, entbehre nicht einer gewissen Komik, so Ohoven. "Die übergroße Mehrheit der Unternehmer sieht die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung als nicht beitragsgerecht an und fordert einen funktionierenden Wettbewerb. Wir werden deshalb in unserem Kampf gegen Monopole aller Art nicht lockerlassen."
Originaltext: BVMW Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51921 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51921.rss2
Pressekontakt: BVMW Eberhard Vogt 030 533206-20 eberhard.vogt@bvmw.de
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