betandwin zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Verbot privater Sportwettenanbieter in Nordrhein-Westfalen:
Geschrieben am 29-06-2006 |
Neugersdorf (ots) -
Urteil setzt sich über Entscheidung von Bundesverfassungsgericht und Europarecht hinweg. Nach wie vor sind Voraussetzungen des Bundesverfassungsgerichts für ein Monopol u.a. aufgrund umfassender Werbeaktivitäten seitens Oddset nicht gegeben.
betandwin e.K. bewertet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von gestern, wonach private Sportwettenanbieter in Nordrhein-Westfalen verboten sein sollen, als einen handfesten Skandal. Der zuständige Senat des OVG, dessen Entscheidungen zum Sportwettenmarkt bereits einige Male vom Bundesverfassungsgerichts aufgehoben wurden, setzt sich explizit über europarechtliche Vorgaben sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hinweg und begründet dies mit angeblich erheblichen Gefahren für die Allgemeinheit. Zahlreiche Befangenheitsanträge, gestützt u.a. auf Äußerungen des Prozessbevollmächtigten des Lottoblocks über seine Gespräche mit dem Vorsitzenden während der Entscheidungsfindung des Gerichts begleiteten gestern das Verfahren in Münster.
Ein betandwin Sprecher; "Das Urteil von Münster ist sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich seines Zustandekommens ein handfester Skandal. Oddset bewirbt nicht nur sein Angebot nach wie vor umfassend, sondern distribuiert es flächendeckend in über 25.000 Annahmestellen. In ungleich höherem Ausmaß potenziell suchtgefährliche Angebote wie Lotto und Keno werden nach wie vor ohne jede Einschränkung beworben. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht weder nachvollziehbar noch verfassungsgemäß."
Hinsichtlich des eigenen Internetangebotes, das auf Grundlage einer Gewerbeerlaubnis in Neugersdorf, Sachsen, veranstaltet werde, habe das Urteil keine Auswirkungen. Sowohl die Bewerbung von betandwin als auch die Teilnahme an dem Angebot sei wegen der bestehenden Gewerbeerlaubnis bundesweit zulässig.
betandwin e.K. weist zudem die Interpretation von Westlotto zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück. Soweit bis heute bekannt ist, hat das BVerwG entschieden, dass eine Sportwetten-Lizenz aus Gera nicht zur Eröffnung einer Zweigstelle, also zur Schaffung einer physischen Infrastruktur in Bayern berechtigt. Dass hiervon nicht eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der bundesweiten Gültigkeit der DDR-Lizenzen abzuleiten ist, bestätigte Dittmar Hahn, Richter am Bundesverwaltungsgericht, ausdrücklich im Zuge eines Interviews gegenüber der Nachrichtenagentur Dow Jones:
"Das Bundesverwaltungsgericht habe keine Grundsatzentscheidung getroffen, ob die Unternehmen, die DDR-Lizenzen halten, bundesweit private Sportwetten anbieten dürfen. Die Entscheidung beschränke sich darauf, dass das in Bayern nicht möglich sei", sagte Hahn.
betandwin e.K. veranstaltet oder vermittelt keine Sportwetten in Bayern. Die Sportwetten werden über das Internet angeboten. Somit ist davon auszugehen, dass das Angebot von betandwin e.K. auch von dieser Entscheidung nicht betroffen ist. betandwin weist damit die unzutreffende erste Einordnung durch staatliche Wettanbieter zurück, dass lediglich Oddset bundesweit berechtigt sei, Sportwetten anzubieten. Dies sei eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, um Kunden und Werbepartner zu verunsichern.
Über betandwin e.K.:
betandwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.betandwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.betandwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische BETandWIN.com Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der betandwin e.K.
Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist die betandwin einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. Mit einem Marketingbudget von über 50 Millionen Euro in 2006 sponsert betandwin unter anderem 2005 und 2006 die Ausstattung von über 14.000 Amateur-Fußballmannschaften mit über einer Millionen Euro.
Ein wichtiges Ziel von betandwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist betandwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
Originaltext: BETandWIN e.K. Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553 Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2
Für Rückfragen: betandwin e.K. c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH Tel.: 089/99 24 96 20 Fax: 089/99 24 96 22 E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de
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