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betandwin zur Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Verbot privater Sportwettenanbieter in Nordrhein-Westfalen:

Geschrieben am 29-06-2006

Neugersdorf (ots) -

Urteil setzt sich über Entscheidung von Bundesverfassungsgericht
und Europarecht hinweg. Nach wie vor sind Voraussetzungen des
Bundesverfassungsgerichts für ein Monopol u.a. aufgrund umfassender
Werbeaktivitäten seitens Oddset nicht gegeben.

betandwin e.K. bewertet das Urteil des Oberverwaltungsgerichts
(OVG) Münster von gestern, wonach private Sportwettenanbieter in
Nordrhein-Westfalen verboten sein sollen, als einen handfesten
Skandal. Der zuständige Senat des OVG, dessen Entscheidungen zum
Sportwettenmarkt bereits einige Male vom Bundesverfassungsgerichts
aufgehoben wurden, setzt sich explizit über europarechtliche Vorgaben
sowie die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hinweg und
begründet dies mit angeblich erheblichen Gefahren für die
Allgemeinheit. Zahlreiche Befangenheitsanträge, gestützt u.a. auf
Äußerungen des Prozessbevollmächtigten des Lottoblocks über seine
Gespräche mit dem Vorsitzenden während der Entscheidungsfindung des
Gerichts begleiteten gestern das Verfahren in Münster.

Ein betandwin Sprecher; "Das Urteil von Münster ist sowohl
inhaltlich als auch hinsichtlich seines Zustandekommens ein
handfester Skandal. Oddset bewirbt nicht nur sein Angebot nach wie
vor umfassend, sondern distribuiert es flächendeckend in über 25.000
Annahmestellen. In ungleich höherem Ausmaß potenziell
suchtgefährliche Angebote wie Lotto und Keno werden nach wie vor ohne
jede Einschränkung beworben. Vor diesem Hintergrund ist die
Entscheidung des Oberverwaltungsgericht weder nachvollziehbar noch
verfassungsgemäß."

Hinsichtlich des eigenen Internetangebotes, das auf Grundlage
einer Gewerbeerlaubnis in Neugersdorf, Sachsen, veranstaltet werde,
habe das Urteil keine Auswirkungen. Sowohl die Bewerbung von
betandwin als auch die Teilnahme an dem Angebot sei wegen der
bestehenden Gewerbeerlaubnis bundesweit zulässig.

betandwin e.K. weist zudem die Interpretation von Westlotto zum
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zurück. Soweit bis heute bekannt
ist, hat das BVerwG entschieden, dass eine Sportwetten-Lizenz aus
Gera nicht zur Eröffnung einer Zweigstelle, also zur Schaffung einer
physischen Infrastruktur in Bayern berechtigt. Dass hiervon nicht
eine Grundsatzentscheidung hinsichtlich der bundesweiten Gültigkeit
der DDR-Lizenzen abzuleiten ist, bestätigte Dittmar Hahn, Richter am
Bundesverwaltungsgericht, ausdrücklich im Zuge eines Interviews
gegenüber der Nachrichtenagentur Dow Jones:

"Das Bundesverwaltungsgericht habe keine Grundsatzentscheidung
getroffen, ob die Unternehmen, die DDR-Lizenzen halten, bundesweit
private Sportwetten anbieten dürfen. Die Entscheidung beschränke sich
darauf, dass das in Bayern nicht möglich sei", sagte Hahn.

betandwin e.K. veranstaltet oder vermittelt keine Sportwetten in
Bayern. Die Sportwetten werden über das Internet angeboten. Somit ist
davon auszugehen, dass das Angebot von betandwin e.K. auch von dieser
Entscheidung nicht betroffen ist. betandwin weist damit die
unzutreffende erste Einordnung durch staatliche Wettanbieter zurück,
dass lediglich Oddset bundesweit berechtigt sei, Sportwetten
anzubieten. Dies sei eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit, um
Kunden und Werbepartner zu verunsichern.

Über betandwin e.K.:

betandwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private
Sportwettenangebot www.betandwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth
betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der
Domain www.betandwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die
Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002
beteiligte sich die österreichische BETandWIN.com Interactive
Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an
der betandwin e.K.

Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in
Deutschland ist die betandwin einer der wichtigen Sponsoren des
deutschen Sports. Mit einem Marketingbudget von über 50 Millionen
Euro in 2006 sponsert betandwin unter anderem 2005 und 2006 die
Ausstattung von über 14.000 Amateur-Fußballmannschaften mit über
einer Millionen Euro.

Ein wichtiges Ziel von betandwin ist die Förderung des fairen
sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren
Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der
vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist betandwin daher ein
wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um
sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: BETandWIN e.K.
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53553
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53553.rss2

Für Rückfragen:
betandwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: schultz@schultz-kommunikation.de


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