Rheinland-pfälzischer Justizminister Bamberger spricht mit Bundesverband Inkasso - Mehr Rechtssicherheit bei Inkassodienstleistungen
Geschrieben am 25-03-2009 |
Berlin/Mainz (ots) - "Der mündige und eigenverantwortliche Verbraucher ist ein wichtiger Partner der Inkassowirtschaft. Wichtig ist bei der Arbeit von Inkassounternehmen deshalb vor allen Dingen auch die Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger", so Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU), anlässlich eines Informationsgesprächs mit dem rheinland-pfälzischen Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger in Mainz.
Bei dem Gespräch bestand Übereinstimmung in der Ablehnung einer Reform des Gerichtsvollzieherwesens, die eine Beleihung von Privatpersonen mit den Aufgaben des Gerichtsvollziehers vorsieht. Justizminister Bamberger sah es als bedenklich an, wenn der Staat einen Teil der Zwangsvollstreckung und damit eine originär hoheitliche Aufgabe aus der Hand gebe, die mit ganz erheblichen Eingriffen in Grundrechte der betroffenen Bürgerinnen und Bürger verbunden ist. Gerichtsvollzieher pfänden und versteigern bewegliche Sachen des Schuldners. Sie dürfen die Wohnung des Schuldners öffnen und durchsuchen, soweit der Zweck der Vollstreckung dies erfordert. Sie dürfen den Schuldner verhaften, um ihn zur eidesstattlichen Versicherung seiner Vermögensverhältnisse zu zwingen. Sie dürfen Widerstand des Schuldners brechen. Diese Befugnisse berühren wesentlich die Grundrechte des Eigentums, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie der Freiheit der Person. Derart einschneidende Befugnisse müssen unmittelbar in der Hand des Staates bleiben. Ferner würde eine Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens zu einer nicht unerheblichen Erhöhung der Zwangsvollstreckungskosten führen. Diese Kostensteigerung ginge nicht nur zu Lasten der Schuldner. Denn als Auftraggeber muss der Gläubiger die Kosten der Zwangsvollstreckung tragen, wenn der Schuldner hierzu nicht im Stande ist. "Es erscheint nicht gerechtfertigt, Bürgerinnen und Bürgern, die zur zwangsweisen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen auf die Inanspruchnahme von Gerichtsvollziehern angewiesen sind, mit diesen Mehrkosten zu belasten", so der Minister.
Das 2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) biete ein hohes Maß an Sicherheit und Schutz beim Einzug von Forderungen. Laut dem RDG unterliegen Inkassounternehmen der Überwachung durch die örtlich zuständige Behörde. Sie sind strengen rechtsstaatlichen Verfahrensweisen verpflichtet und müssen geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie umfangreiche theoretische und praktische Rechtskenntnisse nachweisen. Außerdem erweitert das RDG die Kompetenzen von Inkassounternehmen. Sie können nun auch das gerichtliche Mahnverfahren durchführen.
Gerade in letzter Zeit häuft sich die Berichterstattung über Abofallen im Internet. Dabei sind Preisangaben meistens tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam. Das unterstreicht auch die aktuelle Rechtsprechung.
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen distanzierte sich klar von der Einziehung unberechtigter Forderungen. Im Gespräch mit Minister Bamberger hob BDIU-Präsident Spitz hervor, dass Inkassounternehmen stets den Ausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner suchen auf der strengen Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen. "Der damit verbundenen Verantwortung sind sich die Mitgliedsunternehmen des BDIU bewusst", so Spitz. Das wichtigste Ziel sei es, den mündigen Verbraucher zu schützen und dabei gleichzeitig die Gläubigerinteressen zu wahren.
Originaltext: Bundesverb. Dt. Inkasso-Unternehmen BDIU Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/36376 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_36376.rss2
Pressekontakt: Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. c/o muehlhaus & moers kommunikation gmbh Ihr Ansprechpartner: Udo Seidel Moltkestraße 123-131 50674 Köln
Telefon 0221 - 95 15 33 0 Telefax 0221 - 95 15 33 20 E-Mail: u.seidel@muehlhausmoers.de
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