BDI zur Entschließung des EP zum Weißbuch der Kommission zu Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbrechts - Absage an Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild richtig
Geschrieben am 26-03-2009 |
Berlin (ots) - "Die Einführung von Sammelklagen würde zu einem Einfallstor für Mißbrauch werden. Das Rechtssystem der USA bietet hier reichlich Anschauungsmaterial. Das Europäische Parlament mahnt zu Recht an, dass überzogene Rechtstreitigkeiten vermieden werden sollten." Das sagte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf angesichts der Entschließung des Europäischen Parlaments zum Weißbuch der Kommission zu Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts. "Fakt ist, dass in den USA auch bei extrem hohen Schadenersatzsummen nur wenig bei den Geschädigten ankommt. Ein großer Teil der Gelder entfällt auf Honoraransprüche der Rechtsanwälte und die Auszahlungsverfahren."
"Auch eine europaweite Harmonisierung von Sammelklageinstrumenten ist nicht erforderlich - weder für Verbraucherklagen, noch für das Kartellrecht. Es ist Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen für eine Schadenkompensation und die Durchsetzung zu normieren. Falls es Defizite gibt, sollten diese national nachgebessert werden. Dies ist in Deutschland bereits geschehen", so Schnappauf.
"Das EU-Parlament hat erkannt, dass die EU-Kommission mit ihren Vorschlägen deutlich ihre Kompetenz überschreitet", führte Schnappauf weiter aus. Aus diesem Grund habe das Parlament die von der Kommission vorgeschlagenen Beweiserleichterungen, Offenlegungs- und Informationspflichten sowie eine mögliche Änderung von Kostentragungsregeln und Verschuldensprinzip allein in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten gelegt. "Der Kommission fehlt die Zuständigkeit, tiefgreifende Veränderungen im Zivilrecht und Zivilprozessrecht der Mitgliedstaaten durchzusetzen", so Schnappauf.
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