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EANS-Adhoc: Energiekontor AG / Vorstand der Energiekontor AG beschließt Aktieneinziehung

Geschrieben am 30-03-2009


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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Aktienbewegung/Aktieneinziehung

30.03.2009

Durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. Juni
2008 ist der Vorstand gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt
worden, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben und diese
einzuziehen, ohne dass es eines weiteren
Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Gesellschaft hat im Jahr
2008 insgesamt 233.700 Stückaktien der Gesellschaft mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1.- je Aktie
aufgrund dieser Ermächtigung an der Börse erworben.

Der Vorstand hat heute von seiner Ermächtigung Gebrauch
gemacht und beschlossen, 233.700 Stück Aktien der Gesellschaft
einzuziehen und das Grundkapital von EUR 15.011.310.- um
EUR 233.700.- auf EUR 14.777.610.- herabzusetzen. Der
Aufsichtsrat hat heute dieser Kapitalherabsetzung durch
Einziehung von Aktien zugestimmt. Die Kapitalherabsetzung wird
durch die Einziehung im Wege der Ausbuchung der Aktien vom
Aktiendepot der Gesellschaft durchgeführt.


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: EnergieKontor AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Cerstin Kratzsch

Unternehmenskommunikation

Tel: +49 421 3304105

cerstin.kratzsch@energiekontor.de

Branche: Energie
ISIN: DE0005313506
WKN: 531350
Index: CDAX
Börsen: Börse Berlin / Freiverkehr
Börse Hamburg / Freiverkehr
Börse Stuttgart / Freiverkehr
Börse Düsseldorf / Freiverkehr
Börse Hannover / Freiverkehr
Börse München / Freiverkehr
Börse Frankfurt / Regulierter Markt/General Standard


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