Risikofaktor PAK: Konzentration in Produkten alarmierend hoch / TÜV Rheinland testet: In zahlreichen Produkten Überschreitung der Richtwerte um das Hundertfache
Geschrieben am 31-03-2009 |
Köln (ots) - Die in Deutschland empfohlenen Richtwerte für Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Verbraucherprodukten werden von Herstellern ignoriert. Im März 2009 hat TÜV Rheinland 27 Produkte insbesondere in Baumärkten und Billigläden gekauft und getestet - mit erschreckenden Ergebnissen: Nur in sechs getesteten Produkten lag die PAK-Konzentration unter den freiwilligen Richtwerten. Gesetzliche Grenzwerte gibt es nicht. Teilweise wurden im Test die Orientierungswerte, die nur bei der Prüfung für das "GS-Zeichen" als verbindliche Grenzwerte gelten, um das Hundertfache überschritten. Den Spitzenwert erreichte eine Transporthilfe beispielsweise für Möbel mit einer Konzentration von 25.400 mg/kg PAK statt der empfohlenen 200 mg/kg in den Gummiteilen. Da bereits der eingesetzte Schnelltest bei nahezu allen Produkten erhöhte Konzentrationen angezeigt hat, haben die Prüfer des TÜV Rheinland die Testkäufe vorzeitig beendet.
Nach Einschätzung von Dr. Ansgar Wennemer, Chemiker des TÜV Rheinland, ließen sich hohe Schadstoffmengen leicht vermeiden: "Anstelle von sauberen Mineralölen werden in Gummi- und Kunststoffprodukten als Weichmacher billige Teeröle eingesetzt. Das treibt die PAK-Konzentration in gefährliche Höhe. Hersteller und Händler, die solche Produkte in Verkehr bringen, setzen die Kunden - bewusst oder unbewusst - vermeidbaren Risiken aus." Da die freiwilligen Richtwerte nicht ausreichend eingehalten werden, kann das Problem offenbar nur durch gesetzliche Grenzwerte gelöst werden.
PAK stehen, auch nach Erkenntnissen des Bundesinstituts für Risikobewertung, im begründeten Verdacht, das Erbgut zu verändern, Krebs erzeugend zu sein und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen. Besonders gesundheitsgefährdend sind solche Produkte einzustufen, die eine hohe PAK-Konzentration besitzen und die längeren Hautkontakt haben. Die analysierten Produkte und Teile wurden von TÜV Rheinland im normalen Handel gekauft. Zu den getesteten Produkten gehören zahlreiche Werkzeuge, aber auch Schuhe, Fahrradhupen, Reifen und eine Armbanduhr.
Dr. Wennemer: "Erschreckend ist, dass nach wie vor hohe PAK-Werte in Verbraucherprodukten gefunden werden." Eine Hülle für das Autolenkrad wies eine Konzentration auf, die das 140fache der Orientierungswerte betrug. Hier sind die Risiken sehr groß, weil beim Fahren ständiger Hautkontakt besteht. In einem einfachen Versuch haben die Fachleute den Hautkontakt mit dem Lenkradbezug nachgestellt: Danach wird in einer Stunde eine PAK-Menge aufgenommen (genauer Benzo(a)pyren), die dem Konsum von etwa 1.000 Zigaretten entspricht. Auf gleiche Weise wurde zudem der Blasebalg einer Hupe untersucht, die auch an Kinderfahrrädern angebaut wird. Hier ergab sich nach einer Stunde immerhin noch ein Übergang, der dem Konsum von rund 45 Zigaretten entspricht.
Seit 2005 gibt es in Deutschland Richtwerte für Produkte, die mit der Haut oder Lebensmitteln in Kontakt kommen und die von Herstellern freiwillig eingehalten werden sollten. Für Produkte mit vorhersehbarem Hautkontakt von bis zu 30 Sekunden - also beispielsweise einen Reifenmantel oder eine Fahrradhupe - gilt als empfohlener Richtwert: 200 Milligramm PAK je Kilogramm für insgesamt 16 derzeit als relevant definierte PAK sowie für den PAK Benzo(a)pyren maximal 20 Milligramm je Kilogramm. In diese Kategorie fielen zwölf getestete Produkte, drei davon hielten die Orientierungswerte ein.
Für Produkte mit Hautkontakt über 30 Sekunden gilt als empfohlener Richtwert: insgesamt 10 Milligramm je Kilogramm PAK für 16 verschiedene PAK sowie für den PAK Benzo(a)pyren 1 Milligramm je Kilogramm. Zu dieser Produktgruppe zählen aus dem Test von TÜV Rheinland beispielsweise Hammer, Badesandalen, Armbanduhr oder ein Schraubendreher. In diese Kategorie fielen insgesamt 15 getestete Produkte, ebenfalls drei hielten die Orientierungswerte ein.
Ziel der Orientierungswerte sollte es sein, mögliche Gefahren für Verbraucher zu reduzieren, wo dies technisch machbar ist. Doch offenbar haben längst nicht alle Handelsunternehmen die Einhaltung der Richtwerte für PAK als verpflichtende Einkaufsbedingung vorgeschrieben oder eine Kontrolle findet nicht statt. Wer Produkte mit hoher PAK-Konzentration verkauft hat zudem wegen fehlender gesetzlicher Vorgaben keinerlei juristischen Folgen zu befürchten.
Verbraucher haben selbst nur wenige Möglichkeiten, sich gegen den Kauf von PAK-belasteten Produkten zu wappnen. Wo es möglich ist, sollten sie auf Produkte mit GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten. Denn eine zu hohe PAK-Konzentration führt dazu, dass das Prüfzeichen nicht vergeben wird. Darüber hinaus sollten in jedem Fall Gummi- oder Kunststoffprodukte gemieden werden, die stark riechen oder stinken. Dies entspricht nicht dem Stand moderner Produktion und kann ein Hinweis auf eine hohe PAK-Belastung sein.
Originaltext: TÜV Rheinland Group Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
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