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Risikofaktor PAK: Konzentration in Produkten alarmierend hoch / TÜV Rheinland testet: In zahlreichen Produkten Überschreitung der Richtwerte um das Hundertfache

Geschrieben am 31-03-2009

Köln (ots) - Die in Deutschland empfohlenen Richtwerte für
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in
Verbraucherprodukten werden von Herstellern ignoriert. Im März 2009
hat TÜV Rheinland 27 Produkte insbesondere in Baumärkten und
Billigläden gekauft und getestet - mit erschreckenden Ergebnissen:
Nur in sechs getesteten Produkten lag die PAK-Konzentration unter den
freiwilligen Richtwerten. Gesetzliche Grenzwerte gibt es nicht.
Teilweise wurden im Test die Orientierungswerte, die nur bei der
Prüfung für das "GS-Zeichen" als verbindliche Grenzwerte gelten, um
das Hundertfache überschritten. Den Spitzenwert erreichte eine
Transporthilfe beispielsweise für Möbel mit einer Konzentration von
25.400 mg/kg PAK statt der empfohlenen 200 mg/kg in den Gummiteilen.
Da bereits der eingesetzte Schnelltest bei nahezu allen Produkten
erhöhte Konzentrationen angezeigt hat, haben die Prüfer des TÜV
Rheinland die Testkäufe vorzeitig beendet.

Nach Einschätzung von Dr. Ansgar Wennemer, Chemiker des TÜV
Rheinland, ließen sich hohe Schadstoffmengen leicht vermeiden:
"Anstelle von sauberen Mineralölen werden in Gummi- und
Kunststoffprodukten als Weichmacher billige Teeröle eingesetzt. Das
treibt die PAK-Konzentration in gefährliche Höhe. Hersteller und
Händler, die solche Produkte in Verkehr bringen, setzen die Kunden -
bewusst oder unbewusst - vermeidbaren Risiken aus." Da die
freiwilligen Richtwerte nicht ausreichend eingehalten werden, kann
das Problem offenbar nur durch gesetzliche Grenzwerte gelöst werden.

PAK stehen, auch nach Erkenntnissen des Bundesinstituts für
Risikobewertung, im begründeten Verdacht, das Erbgut zu verändern,
Krebs erzeugend zu sein und die Fortpflanzung zu beeinträchtigen.
Besonders gesundheitsgefährdend sind solche Produkte einzustufen, die
eine hohe PAK-Konzentration besitzen und die längeren Hautkontakt
haben. Die analysierten Produkte und Teile wurden von TÜV Rheinland
im normalen Handel gekauft. Zu den getesteten Produkten gehören
zahlreiche Werkzeuge, aber auch Schuhe, Fahrradhupen, Reifen und eine
Armbanduhr.

Dr. Wennemer: "Erschreckend ist, dass nach wie vor hohe PAK-Werte
in Verbraucherprodukten gefunden werden." Eine Hülle für das
Autolenkrad wies eine Konzentration auf, die das 140fache der
Orientierungswerte betrug. Hier sind die Risiken sehr groß, weil beim
Fahren ständiger Hautkontakt besteht. In einem einfachen Versuch
haben die Fachleute den Hautkontakt mit dem Lenkradbezug
nachgestellt: Danach wird in einer Stunde eine PAK-Menge aufgenommen
(genauer Benzo(a)pyren), die dem Konsum von etwa 1.000 Zigaretten
entspricht. Auf gleiche Weise wurde zudem der Blasebalg einer Hupe
untersucht, die auch an Kinderfahrrädern angebaut wird. Hier ergab
sich nach einer Stunde immerhin noch ein Übergang, der dem Konsum von
rund 45 Zigaretten entspricht.

Seit 2005 gibt es in Deutschland Richtwerte für Produkte, die mit
der Haut oder Lebensmitteln in Kontakt kommen und die von Herstellern
freiwillig eingehalten werden sollten. Für Produkte mit
vorhersehbarem Hautkontakt von bis zu 30 Sekunden - also
beispielsweise einen Reifenmantel oder eine Fahrradhupe - gilt als
empfohlener Richtwert: 200 Milligramm PAK je Kilogramm für insgesamt
16 derzeit als relevant definierte PAK sowie für den PAK
Benzo(a)pyren maximal 20 Milligramm je Kilogramm. In diese Kategorie
fielen zwölf getestete Produkte, drei davon hielten die
Orientierungswerte ein.

Für Produkte mit Hautkontakt über 30 Sekunden gilt als empfohlener
Richtwert: insgesamt 10 Milligramm je Kilogramm PAK für 16
verschiedene PAK sowie für den PAK Benzo(a)pyren 1 Milligramm je
Kilogramm. Zu dieser Produktgruppe zählen aus dem Test von TÜV
Rheinland beispielsweise Hammer, Badesandalen, Armbanduhr oder ein
Schraubendreher. In diese Kategorie fielen insgesamt 15 getestete
Produkte, ebenfalls drei hielten die Orientierungswerte ein.

Ziel der Orientierungswerte sollte es sein, mögliche Gefahren für
Verbraucher zu reduzieren, wo dies technisch machbar ist. Doch
offenbar haben längst nicht alle Handelsunternehmen die Einhaltung
der Richtwerte für PAK als verpflichtende Einkaufsbedingung
vorgeschrieben oder eine Kontrolle findet nicht statt. Wer Produkte
mit hoher PAK-Konzentration verkauft hat zudem wegen fehlender
gesetzlicher Vorgaben keinerlei juristischen Folgen zu befürchten.

Verbraucher haben selbst nur wenige Möglichkeiten, sich gegen den
Kauf von PAK-belasteten Produkten zu wappnen. Wo es möglich ist,
sollten sie auf Produkte mit GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit
achten. Denn eine zu hohe PAK-Konzentration führt dazu, dass das
Prüfzeichen nicht vergeben wird. Darüber hinaus sollten in jedem Fall
Gummi- oder Kunststoffprodukte gemieden werden, die stark riechen
oder stinken. Dies entspricht nicht dem Stand moderner Produktion und
kann ein Hinweis auf eine hohe PAK-Belastung sein.

Originaltext: TÜV Rheinland Group
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2

Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Ralf Diekmann, Pressesprecher Produkte, Tel.: 0221/806-1972
Die aktuellen Presseinformationen erhalten Sie auch per E-Mail über
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