Europawahl 2009: Zahlen für wahlberechtigte Unionsbürger in Deutschland
Geschrieben am 03-04-2009 |
Wiesbaden (ots) - Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, können in Deutschland lebende Unionsbürger bei der Europawahl am 7. Juni 2009 unter bestimmten Voraussetzungen ihre Stimme auch bei der Wahl der deutschen Abgeordneten für das Europäische Parlament abgeben. Hierzu stehen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern Informationen in 21 Amtssprachen der Europäischen Union bereit, die auch über einen Link auf Internetseite des Bundeswahlleiters erreichbar sind: www.bundeswahlleiter.de --> aktuelle Seite zur Europawahl 2009
In Deutschland lebten am 31. Dezember 2008 insgesamt rund 2 140 000 Bürger anderer EU-Mitgliedstaaten über 18 Jahren, die bei der Europawahl 2009 in Deutschland wahlberechtigt sind. Dies ergibt sich aus der aktuellen Auswertung des Ausländerzentralregisters mit Stand vom 31. Dezember 2008 durch das Statistische Bundesamt (Destatis). Darunter sind rund 1 122 000 Männer (52,4%) und rund 1 018 000 Frauen (47,6%). Insgesamt sind damit 37,6% der erwachsenen ausländischen Bevölkerung in Deutschland EU-Bürger.
Das Durchschnittsalter aller EU-Bürger in Deutschland einschließlich der unter 18-Jährigen beträgt 40,8 Jahre, ihre durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Deutschland 19,9 Jahre.
Die meisten wahlberechtigten EU-Bürger in Deutschland lebten zu diesem Zeitpunkt in Nordrhein-Westfalen (rund 547 000), Baden-Württemberg (401 000) und Bayern (388 000), die wenigsten in Thüringen (8 000).
Unter den EU-Bürgern in Deutschland sind rund 127 000 junge Wahlberechtigte im Alter von 18 bis unter 23 Jahren, die bei der Europawahl 2009 nach deutschem Europawahlrecht erstmals wahlberechtigt sind.
Nach Staatsangehörigkeiten kommen die meisten wahlberechtigten EU-Bürger in Deutschland aus Italien (etwa 460 000 oder 21,5%), Polen (361 000 oder 16,9%) und Griechenland (253 000 oder 11,8%), gefolgt von Österreich (166 000 oder 7,8%) und den Niederlanden (120 000 oder 5,6%). Eine ausführliche Übersicht über die in Deutschland lebenden, hier wahlberechtigten EU-Bürger nach Staatsangehörigkeiten befindet sich auf der Internetseite des Bundeswahlleiters: www.bundeswahlleiter.de --> aktuelle Seite zur Europawahl 2009
Jeder wahlberechtigte Unionsbürger kann entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat wählen, darf sein Wahlrecht dabei aber nur einmal und nur persönlich ausüben.
Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen zu den genauen Voraussetzungen für das Wahlrecht in Deutschland und dem Verfahren der Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Unionsbürger auf der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich "Service für EU-Bürger" unter www.bundeswahlleiter.de oder als Vordruck bei den Wahlämtern der Gemeinden.
Tabellen bietet die Online-Fassung dieser Pressemitteilung unter www.bundeswahlleiter.de.
Weitere Auskünfte gibt: Karina Schorn Telefon: 0611 75-2317 E-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
EU-Mitgliedstaaten außer Deutschland: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.
Originaltext: Der Bundeswahlleiter Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/74247 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_74247.rss2
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an: Der Bundeswahlleiter Pressestelle Telefon: (0611) 75-3444 E-Mail: presse@destatis.de
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