Friedrich: Einigung auf weitere Regelungen zur Begrenzung von Managergehältern
Geschrieben am 23-04-2009 |
Berlin (ots) - Zur heutigen Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehälter" erklärt deren Mitglied für die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Peter Friedrich:
Union und SPD haben sich über weitere Änderungen des Aktienrechtes im Hinblick auf Haftung und Vergütung von Managern verständigt. Es soll ein Selbstbehalt des Vorstandsmitgliedes zwingend vorgeschrieben werden, auch dann, wenn im Übrigen eine Haftpflichtversicherung den von ihm verursachten Schaden begleicht.
Durchsetzen konnte sich die Union mit ihrem Vorschlag, beim Wechsel vom Aufsichtsrat in den Vorstand eine Wartefrist einzuführen. Dies soll allerdings nicht für Familienunternehmen gelten.
Die Union besteht weiterhin auf die Regelung, ein unverbindliches Votum der Hauptversammlung in Vergütungsfragen herbeizuführen. Wir erwarten uns davon insbesondere eine disziplinierende Wirkung auch gegenüber den Aufsichtsräten. Sichergestellt werden muss, dass durch die Einführung eines solchen Votums nicht neue Anfechtungs- und Klagemöglichkeiten entstehen.
Akzeptiert hat die SPD den Unionsvorschlag, erfolgsabhängige Vergütungsbestandteile, so genannten Bonuszahlungen, erst am Ende der Vertragsdauer auszuzahlen, um eine entsprechende Verrechnung eines Malus bei Misserfolg zu ermöglichen.
Weiterhin keine Einigung gibt es in den Fragen der Änderung des Körperschaftssteuergesetzes im Hinblick auf den Abzug von Betriebsausgaben, insbesondere die CSU lehnt eine weitere Verkomplizierung und Verunstaltung des Steuerrechts in systemwidriger Weise kategorisch ab.
Offen bleibt weiter der Unionsvorschlag, die Zahl der Aufsichtsratssitze zu reduzieren. Die SPD hat in dieser Frage Prüfungsbedarf angemeldet.
Originaltext: CSU-Landesgruppe Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2
Pressekontakt: CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag Pressestelle Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427 Fax: 030 / 227 - 5 60 23
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