Westdeutsche Zeitung: Doppelnamen = von Peter Kurz
Geschrieben am 05-05-2009 |
Düsseldorf (ots) - Heiratet Herr Kurz-Lang Frau Dick-Dünn, so dürfen die beiden nicht Kurz-Lang-Dick-Dünn heißen. Mit Frau Dickdünn wäre die Namenskette hingegen erlaubt. Eigentlich absurd: Ein Bindestrich macht der Namenswahl einen Strich durch die Rechnung. Noch absurder ist nur, dass sich zwei Menschen jahrelang durch alle Instanzen klagen, um einen Doppel-Doppelnamen durchzusetzen. Schade eigentlich, dass Karlsruhe die Sache so seriös analysieren musste. Aber ein Strafurteil ist nun mal nicht die Sache des Verfassungsgerichts. Dabei drängte es sich eigentlich auf: "Im Doppelnamen des Volkes werdet Ihr verurteilt, Eure Namenskette für immer zu tragen. Jede Unterschrift oder auch das Melden am Telefon mit nur mit einem Namensteil wird bestraft."
Originaltext: Westdeutsche Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/62556 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_62556.rss2
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