Richtige Bauabnahme: Der entscheidende Schritt zum Eigenheim / Zur Abnahme einen Sachverständigen hinzuziehen / Baumängel schriftlich dokumentieren / Protokoll hilft im Rechtsstreit
Geschrieben am 08-05-2009 |
Köln (ots) - Wer ein Haus baut, möchte auch so schnell wie möglich einziehen. Aber Vorsicht: Mit dem Einzug akzeptiert der Eigentümer stillschweigend die Leistung des Bauträgers. Zwar besteht für alle Bauleistungen eine Gewährleistungsfrist - je nach Vertrag zwei oder fünf Jahre - und Mängel können noch nachträglich behoben werden. Aber das ist mit erheblichem Aufwand verbunden, denn mit der Abnahme findet eine sogenannte Beweislastumkehr statt. Nun muss der Hausherr in der Lage sein, einen Mangel im Nachhinein eindeutig auf den Bauträger zurückzuführen. Weil dieser Beweis für Laien schwer zu erbringen ist, erfordert dies häufig einen Sachverständigen und kostet zudem Geld und Nerven. "Die Bedeutung der Bauabnahme wird unterschätzt. Dieser Zeitpunkt ist einer der wichtigsten in der Bauphase", betont Dieter Straußberger, Geschäftsfeldleiter Bautechnik von TÜV Rheinland.
Die Bauexperten von TÜV Rheinland beurteilen fertige Gebäude anhand ausgefeilter Checklisten. Sie begutachten unter anderem Fenster, Türen, Fassaden, überprüfen Raummaße und kontrollieren Details wie angebrachte Fußleisten. Entspricht der Zustand des Gebäudes nicht dem Angebot des Bauträgers, wird das im Abnahmeprotokoll festgehalten und beide Parteien einigen sich auf eine Frist zur Nachbesserung, abhängig von der Art des Mangels. "Zwei Wochen sind in der Regel angemessen", sagt Dieter Straußberger. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bauträger, dass er seiner Pflicht zur Ausbesserung nachkommt. Geschieht das nicht, hat der Bauherr das Recht, die Mängel von einem anderen Unternehmen beseitigen zu lassen und die anfallenden Kosten seinem ursprünglichen Unternehmen in Rechnung zu stellen.
Generell lohnt es, sich bei der Bauabnahme genügend Zeit zu lassen. Außerdem rät Straußberger, Mängel so detailliert wie möglich zu beschreiben und zur besseren Dokumentation auch zu fotografieren. "Kommt es dann zu einem Rechtsstreit zwischen Auftraggeber und -nehmer, kann das Abnahmeprotokoll als stichhaltiger Beweis vor Gericht dienen", betont der Experte.
Originaltext: TÜV Rheinland Group Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/31385 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_31385.rss2
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