Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes online
Geschrieben am 11-05-2009 |
Köln (ots) - Ab sofort ist der Bürgerzugang des Bundesgesetzblattes unter www.bgbl.de online. Jedem Bürger ist hiermit die Möglichkeit gegeben, alle Ausgaben des BGBl einzusehen und herunterzuladen. Bisher war es dem interessierten Internetnutzer nur möglich, das Bundesgesetzblatt Teil I bis in das Jahr 1999 und den Teil II nur bis 2002 zurück einzusehen. Jetzt wurden alle Bundesgesetzesblätter, die seit 1949 erschienen sind, digitalisiert und jedem zugänglich als PDF online gestellt.
Allgemeine Informationen zum BGBl.:
Noch vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 1 vom 23. Mai 1949 das Grundgesetz verkündet. Seit diesem Zeitpunkt erscheint das Bundesgesetzblatt in unregelmäßiger Folge immer dann, wenn neue oder geänderte Gesetze, Verordnungen bzw. andere Akte gemäß verschiedener Vorschriften zu verkünden sind. Ohne Verkündung sind Gesetze oder Verordnungen nicht rechtswirksam. Das Bundesgesetzblatt spielt daher eine entscheidende Rolle im demokratischen Zusammenspiel. In der Papierausgabe der Bundesgesetzblätter finden Sie die Originaldaten, so wie sie verkündet und grundsätzlich rechtsverbindlich sind.
Originaltext: Bundesanzeiger-Verlag Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51331 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51331.rss2
Pressekontakt: Bundesanzeiger Verlag Melanie Saß Tel: 0221 - 97 668 343 Fax: 0221 - 97 668 271 E-Mail: melanie.sass@bundesanzeiger.de
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