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"Altfallregelung muss Bleiberecht dauerhaft sichern" Kirchen fordern Verlängerung der Frist

Geschrieben am 11-05-2009

Hannover (ots) - Die im Rahmen der gesetzlichen Altfallregelung
für langjährig geduldete Menschen erteilten Aufenthaltserlaubnisse
"auf Probe" müssen über den 31. Dezember dieses Jahres hinaus
verlängert werden, damit die Betroffenen die Chance erhalten, eine
Arbeit zu finden und damit die Voraussetzungen für ein dauerhaftes
Aufenthaltsrecht zu erfüllen. Das fordern die für Migration
zuständigen Vertreter der evangelischen und der katholischen Kirche.
Der Vorsitzende der Kommission für Migration und Integration der
Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Alfred Buß, und der
Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz,
Weihbischof Dr. Josef Voß, sprechen sich außerdem für eine stärkere
Berücksichtigung humanitärer Aspekte bei der Altfallregelung aus.
Insgesamt sei die Regelung zwar ein Schritt in die richtige Richtung,
allerdings hätte bislang nur die Hälfte der rund 100.000 Menschen,
die Ende 2006 seit mindestens sechs Jahren mit einer Duldung in
Deutschland lebten, eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Einen über den 31. Dezember 2009 hinaus gesicherten Aufenthaltstitel
hätten bislang sogar nur rund 6.500 Personen erhalten, kritisieren
die Kirchenvertreter.

"Auch für die mehr als 102.000 Menschen mit einer Duldung, die
bisher nicht unter die Altfallregelung fallen, muss eine angemessene
Lösung gefunden werden", fordern Buß und Voß. Die Betroffenen
dauerhaft in Ungewissheit zu lassen, werde dem Grundbedürfnis der
Menschen nach einer verlässlichen Lebensperspektive nicht gerecht.
Personen, die in Deutschland integriert seien und denen daher eine
Ausreise nicht zugemutet werden könne, sollten eine Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis erhalten.

Wer einen Antrag auf einen Aufenthaltstitel stellt, muss innerhalb
der derzeit gültigen Frist zum Jahresende seinen Lebensunterhalt
überwiegend eigenständig sichern. Dies sei zu kurz bemessen, befinden
die Vertreter der Kirchen, weil viele Betroffene jahrelang keinen
Zugang zum Arbeitsmarkt hatten, und die derzeitige Wirtschaftskrise
diesen Zugang zusätzlich erschwere. Darüber hinaus seien die
Anforderungen an die Sicherung des Lebensunterhalts zu hoch,
bemängeln Buß und Voß. Insbesondere kranken, traumatisierten, alten
oder pflegebedürftigen Menschen sollte auch ohne eigenständige
Lebensunterhaltssicherung ein Aufenthaltsrecht gewährt werden.

Anbei erhalten Sie das Statement von Präses Alfred Buß und
Weihbischof Dr. Josef Voß im Wortlaut.

Berlin, 11. Mai 2009
Pressestelle der EKD

Karoline Lehmann

Hinweis: Diese Pressemitteilung wird zeitgleich von der
Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz

Originaltext: EKD Evangelische Kirche in Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55310
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55310.rss2

Pressekontakt:
Evangelische Kirche in Deutschland
Reinhard Mawick
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: reinhard.mawick@ekd.de


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